Immer öfter werden nach Skiunfällen auch Liftbetreiber verklagt. „Klar müssen Pistenerhalter dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abgesichert ist und Liftanlagen den technischen Vorschriften entsprechen“, sagt Anwalt Marwin Gschöpf. „Aber die Sorgfaltspflicht der Lifterhalter darf nicht überspannt werden.“
Schmerzensgeld
Skifahrerin stürzte bei Fahrt mit Babylift und klagte Liftbetreiber
Frau wollte 5300 Euro Schmerzensgeld von Liftbetreiber. Sie wurde vom Bügel eines Kinderliftes getroffen und verletzt. Gericht urteilte, dass die Skifahrerin an dem Unfall selbst schuld sei, weil sie nicht aufmerksam genug war.
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