Die Diözese Gurk-Klagenfurt reagiert jetzt mit einem Informationsschreiben an die Pfarren auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes. Eine Kärntner Gemeinde muss nach einem Sturz einer Frau auf dem vereisten Friedhof zahlen, obwohl ein Schild "Kein Winterdienst" aufgestellt war. Friedhöfe sind entweder im Besitz von Gemeinden, in Landregionen vor allem aber im Besitz der Pfarren. Laut Diözese sei es unmöglich, jeden Zuweg zu jedem Grab vom Schnee zu befreien und zu streuen. Daher soll die gängige Praxis beibehalten werden, also Hauptwege räumen und streuen, so Burkhard Kronawetter vom Amt für Liegenschaften und Recht in der Empfehlung an die Pfarren. Wo dies nicht möglich sei, sei der Friedhof (vorübergehend) zu sperren.