Jetzt hat auch die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg die zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzesverordnet. Wie bereits in Velden und am Klopeinersee gilt die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Plätzen im Freien von 21 bis 2 Uhr nachts - und das immer in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
Neue Verordnung
In Wolfsberg gilt ab Freitag Maskenpflicht
Ebenso wie in Velden und am Klopeinersee muss an bestimmten öffentlichen Plätzen in der Stadt Wolfsberg ab Freitag der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Maskenpflicht gilt an den Wochenenden im Freien von 21 bis 2 Uhr.
© Daniel Raunig