Jetzt hat auch die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg die zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzesverordnet. Wie bereits in Velden und am Klopeinersee gilt die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Plätzen im Freien von 21 bis 2 Uhr nachts - und das immer in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.