Eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es nun auch in Bereichen der Stadtgemeinde Wolfsberg geben. Sie gilt freitags von 21 Uhr bis samstags 2 Uhr sowie samstags von 21 Uhr bis sonntags 2 Uhr.
Eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es nun auch in Bereichen der Stadtgemeinde Wolfsberg geben. Sie gilt freitags von 21 Uhr bis samstags 2 Uhr sowie samstags von 21 Uhr bis sonntags 2 Uhr.
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