Ausnahmeregelung wird beantragt
Wirbel um Verbot der Lagerung von Siloballen auf Wiesen
Kärntner Bauern brauchen genehmigten Lagerplatz für Ballen und Holz oder müssen nach neun Wochen umlagern. Landwirtschaftskammer übt heftige Kritik. Naturschutzbehörde beruft sich auf Verwaltungsgericht, Erlass habe es keinen gegeben.
© Karin Hautzenberger