Seit Samstag ist ein österreichweites Betretungsverbot für sämtliche Beherbergungsbetriebe bei touristischer Nutzung in Kraft. In Kärnten gilt ein solches für Hotelbetriebe bereits seit längerem. Vor wenigen Tagen wurde dieses auch auf private Zimmervermietung ausgeweitet. „Viele private Zimmervermieter und deren Familien spüren bereits seit Wochen die Folgen der Coronakrise. Dennoch stand ihnen der Härtefallfonds bislang nicht offen“, sagt Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig. Lediglich gewerbliche Vermieter waren vom Härtefallfonds umfasst. Diese Schieflage galt es zu bereinigen.
Auszahlung Mitte April
Privatzimmervermieter bekommen Geld aus dem Härtefonds
Antragsberechtigt sind Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten. Urlaub am Bauernhof-Betriebe sind bereits vom Härtefallfonds erfasst.
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