Die Meldung hat am Dienstag für enormes Aufsehen gesorgt: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Strafanträge gegen 23 Personen eingebracht. Ihnen wird im Zusammenhang mit dem Bau der Koralmbahn Bestechung vorgeworfen. Einerseits Vorteilsannahme zur Beeinflussung sowie Vorteilszuwendung zur Beeinflussung vor, sagt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichtes (LG) Klagenfurt. In beiden Fällen liegt der Strafrahmen bei maximal zwei Jahren.