Über einen Kärntner Zahnarzt wurde ein Berufsverbot verhängt. Die Vorwürfe gegen den Mediziner sind heftig: Wie ausführlich berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz nach Anzeigen von Krankenkassen  und Patienten gegen den Mann wegen Betrugs und Körperverletzung.  Einerseits wirft man dem Arzt überhöhte Honorarnoten vor. Andererseits soll er  Behandlungen durchgeführt haben, die unnotwendig waren. Zudem werden dem Mediziner erschreckende Fehlbehandlungen vorgeworfen. Ins Rollen brachte den Fall die Patientenanwältin. Sie erstellte im Frühjahr ein Dossier mit mehr als 50 Beschwerden von Patienten.

Doch am Landesgericht Klagenfurt steht der Mann nach wie vor auf der offiziellen Liste für Sachverständige. Er ist weiter als Gutachter gelistet - obwohl die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt, obwohl es zahlreiche Anzeigen gibt und obwohl das Land wegen "Gefahr in Verzug" ein Berufsverbot aussprach. Das Verfahren  gegen den Zahnarzt läuft noch, ob es zur Anklage kommt ist derzeit offen. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung. Daher können wir ihn nicht von der  Sachverständigen-Liste streichen", sagt  Gerichtssprecher Manfred Herrnhofer. Aktuell sei der Arzt - seines Wissens - aber ohnehin in keinem Verfahren als Gutachter tätig, meint Herrnhofer.

Gutachter spielen in Gerichtsverfahren eine wichtige Rolle. Nicht selten ist ihre Fachmeinung ausschlaggebend für ein Urteil.

Für den Zahnarzt gilt die Unschuldsvermutung.