Vom Klassenraum in den Gerichtssaal: Schüler, Lehrer und andere Zeugen mussten bei einem Prozess am Landesgericht Klagenfurt aussagen. Der Grund: Ein Schüler zog vor Gericht, weil er sich in der HTL Villach beim Tragen einer Pinnwand den Finger eingeklemmt hat. Nach Absolvierung der Matura forderte der Schüler eine Entschädigung. Die Republik sollte zahlen.
Die Hauptfrage war: Haben der oder die Lehrer ihre Aufsichtspflicht verletzt? Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde die Schmerzensgeldforderung des verletzten Schülers abgewiesen. Der Richter kam zu dem Urteil, dass die Aufsichtspflicht nach dem Schulunterrichtsgesetz erfüllt wurde.
Republik zahlt nicht
„Der Staat haftet also nicht für die Verletzung“, sagt Wolfgang Peschorn, der Präsident der Finanzprokuratur. Die Beklagtenseite wurde - wie in solchen Amtshaftungsfällen üblich - von der Finanzprokuratur vertreten, die vereinfacht gesagt der Anwalt der Republik ist.
In Sozialen Medien sorgt der Fall für Aufsehen. Viele machen sich über den Schüler lustig, weil er geklagt hat. Doch die Umstände sind nicht witzig, wie der Präsident der Finanzprokuratur erläutert. Die Verletzung des Betroffenen sei schwer, der junge Mann habe mit Dauerfolgen zu kämpfen, betont Peschorn. „Das war keine Lappalie. Wir finden den Fall tragisch“, stellt der Präsident der Finanzprokuratur klar.
Höhe der Entschädigung
Doch rechtlich war der Fall für das Gericht klar: Der Zivilrichter hat entschieden, dass die Republik für die Verletzung nicht haftbar zu machen ist. Wie hoch die geforderte Entschädigung des Schülers war, will Peschorn nicht sagen.
Der Schüler hat die Entscheidung des Gerichts akzeptiert. Für die Finanzprokuratur sei der Fall damit erledigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Schule selbst wie auch die Bildungsdirektion gaben zu dem Prozess keine Stellungnahme ab.