Dass er so was auf seine alten Tage noch einmal erleben müsse, klagt der 86-Jährige und schüttelt den Kopf. Schon seit 22. Februar sei sein Abwasserkanal verstopft, was diverse, sehr unangenehme Probleme mit sich bringe. „Ich muss jetzt zum Beispiel schauen, dass ich irgendwo aufs Klo gehen kann.“ Mehrmals täglich, zum Teil auch nachts, sei er gezwungen, sich ins Auto zu setzen und öffentliche Toiletten wie jene am Friedhof Kumitz anzusteuern.
Schuld sei sein Nachbar, sagt der Bad Mitterndorfer. Als das Problem vor rund drei Wochen aufgetreten sei, habe er natürlich sofort den Grubendienst gerufen. Der zur Behebung allerdings auf das Grundstück des Nachbarn gemusst hätte, da sein Haus nicht direkt an das öffentliche Kanalnetz, sondern an dessen Hausschacht angeschlossen sei. Das aber habe dieser nicht zugelassen. „Er hat sie verjagt. Jetzt ist der Kanal immer noch verstopft.“
Langjähriger Nachbarschaftsstreit
Hintergrund ist ein langjähriger Konflikt zwischen den beiden Anrainern. Als er das Haus gebaut habe, so der Pensionist, sei sein Kanal an den Hausschacht des damaligen Nachbarn angeschlossen worden. Dazu habe dieser seine Zustimmung gegeben. Zur Bestätigung legt er den Baubescheid vor. Dann aber habe die benachbarte Immobilie zwei Mal den Besitzer gewechselt, mit den aktuellen liege er seit mehr als zehn Jahren im Streit.
Der unrühmlichste Höhepunkt des Konflikts ereignete sich am Pfingstmontag 2024. Aufgrund eines unerwartet anstehenden Spitalsaufenthalts habe er – wohlwissend, dass es nicht erlaubt sei – am Feiertag seinen bereits hohen Rasen gemäht. Beim Abspritzen des Mähers habe ihn sein Nachbar dann plötzlich über die Hecke hinweg zu beschimpfen begonnen. „Ich hab gesagt, lass mich in Ruhe, du Krakeeler, auf einmal fliegt er durch die Hecke und haut mir mit der Faust zwei Zähne ein.“
Mit Morddrohung konfrontiert
Sein Kontrahent schildert die Situation anders. Ja, er habe über die Hecke hinweg angemerkt, dass das Mähen am Feiertag nicht erlaubt sei. Handgreiflich sei er aber nicht geworden, vielmehr habe der Pensionist mit dem Schlauch nach ihm geschlagen und ihm am Kopf eine Wunde zugefügt. In weiterer Folge sei es zu einer gefährlichen Drohung gekommen. Der 86-Jährige, ein ehemaliger Polizist, der – legal – eine Pistole besitzt, habe gedroht, ihn zu erschießen.
Weshalb er ihn dann angezeigt habe. Die Verhandlung am Landesgericht Leoben endete allerdings mit einem Freispruch. Er bleibe trotzdem dabei, sagt der Nachbar, dass das eine Morddrohung gewesen sei. Er und vor allem seine Lebensgefährtin würden sich seitdem nicht mehr sicher fühlen, auch weil der Mann seitdem mehrmals von seinem Balkon aus mit den Händen eine Schusswaffe angedeutet und damit auf ihn und seine Lebensgefährtin gezielt habe. Die ganze Situation sei sehr belastend. Er komme mit allen Nachbarn gut aus und wolle keinen Streit; wie eigentlich auch sein Nachbar. „Ich will ja nur meine Ruhe“, sagt der Pensionist.
Verhandlung endet mit Vergleich
Zurück zur Kanalproblematik, in welcher der Betroffene über seinen Anwalt einen Antrag auf einstweilige Verfügung, die der Kanalreinigungsfirma Zutritt zum Nachbargrundstück einräumen sollte, einbringen ließ. Kürzlich traf man sich in der Causa am Bezirksgericht Liezen, wo es nach anfangs stark verhärteten Fronten doch noch zu einem Vergleich kam. Er sei unter einigen Bedingungen dazu bereit, den Zutritt zu gewähren, willigt der Nachbar letztendlich ein.
Unter anderem dürfe die Beseitigung der Verstopfung nur in seinem Beisein erfolgen. Man einigt sich letztlich auf den späten Freitagnachmittag, womit die Auswärtsklofahrten des Pensionisten demnächst, nach knapp vier Wochen, Geschichte sein sollten. Außerdem müsse der fremde Anschluss bis Monatsende von seinem Schacht getrennt sein. Die Gemeinde sichert zu, dass ein Anschluss direkt ans öffentliche Entwässerungsnetz bis dahin möglich sei.