Was Land Kärnten oder Bezirkshauptmannschaft St. Veit bisher nicht geschafft haben, soll jetzt offenbar die Gemeinde selbst regeln: Die mutmaßlichen Probleme auf einem mittlerweile seit 15 Jahren amtsbekannten Bauernhof in den Griff bekommen. Zumindest drängt sich dieser Eindruck aktuell vielen auf.
Die Gemeinde Frauenstein - dort befindet sich ein Hof, auf dem laut Zeugen angeblich häufig Kühe oder Pferde verenden würden - hat ein Schreiben vom Land bekommen. Nicht zum ersten Mal ist eine Beschwerde im Büro von Tierschutzlandesrätin Beate Prettner (SPÖ) eingegangen. Weil Tiere oftmals auch ausbrechen würden, müsse hier das Landessicherheitsgesetz zur Anwendung kommen, heißt es nun in einem Schreiben der Gemeindeabteilung. Und dafür sei eben die Gemeinde zuständig und nicht Land oder BH. „Kann einer Gefahr in anderer Weise nicht wirkungsvoll begegnet werden, hat die Gemeinde mit Bescheid die Abnahme und sichere Verwahrung des Tieres auf Kosten und Gefahr des Eigentümers zu verfügen. Ist dies nicht tunlich, die schmerzlose Tötung gegen Ersatz der Kosten“, heißt es.
Gefahr für Mitarbeiter
In Frauenstein war man darüber verwundert. „Das Landessicherheitsgesetz löst nicht das Problem unsachgemäßer Tierhaltung. Entlaufene Nutztiere dieses Betriebes sind wahrscheinlich das kleinste Problem in dieser Sache“, sagt Bürgermeister Harald Jannach (Bürgerliste). Dem Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten sei kein einziger Fall bekannt, in dem eine Gemeinde in Kärnten eine Tierabnahme oder gar Tötung von Nutztieren durchführen lassen habe. Die unsachgemäße Haltung von Tieren falle eindeutig in den Bereich des Tierschutzgesetzes. Der Landwirt habe sich in der Vergangenheit immer wieder behördlichen Kontrollen und auch der Polizei widersetzt. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist anhängig. Bei einem Austausch zwischen Gemeinde und BH am Dienstag wurde der Versuch vereinbart, bei einem gemeinsamen Termin das Gespräch mit dem Landwirt zu suchen.
Tierschutzgesetz zu wenig weitreichend
Vom Land heißt es auf Anfrage, dass Tiere laut Landessicherheitsgesetz so zu halten sind, dass Menschen weder gefährdet, verletzt oder belästigt werden und eine Übertragung von Krankheiten verhindert wird. Da offenbar auch immer wieder Tiere ausbrechen würden, habe man die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. „Im Unterschied zum Tierschutzgesetz geht es darum, den Schutz der Tiere gegenüber Dritten zu gewährleisten. Der Tierschutz bezieht sich nur auf den Schutz der Tiere“, lautet die Argumentation.
„Verantwortung hin- und hergeschoben“
Kritik am Vorgehen kommt von der FPÖ, die von einem „Behörden-Skandal erster Güte“ spricht. Anstatt etwas gegen das Tierleid zu unternehmen, werde die Verantwortung hin- und hergeschoben. „Die BH ist hier als zuständige Behörde einzuschalten und ein sofortiges Tierhalteverbot auszusprechen. Aber Landesrätin Prettner – die Abschiebeweltmeisterin schlechthin, wenn es um Verantwortung geht – will nun den Bürgermeister dafür verantwortlich machen“, sagt Josef Ofner, stellvertretender Klubobmann im Landtag.