Jetzt ist sie da, die im September des Vorjahres in der ersten gemeinsamen Pressekonferenz des damals neuen SPÖ-Parteichefs Daniel Fellner mit Koalitionspartner Martin Gruber (ÖVP) angekündigte „Kärntner Hausordnung“, die von Asylwerbern zu unterschreiben und einzuhalten sein wird.
Gewalt- und Waffenverbot
Im rot-gelb-grünen Ampelsystem geht es in der Hausordnung um Grundwerte und Integrationspflichten, die Asylwerber, die in der Grundversorgung sind, einhalten müssen, wie Fellner und Gruber am Dienstag erläuterten. Bei Nicht-Einhaltung gibt es Sanktionen, die von der Halbierung des Taschengeldes, über die Reduzierung der Grundversorgung bis zur Ausweisung aus Österreich reichen können. Es geht um ein Gewalt- und Waffenverbot bis zur Pflicht, alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion und sexueller Orientierung respektvoll zu behandeln. Der wichtigste Faktor in der Hausordnung: Alle Asylwerber sind ab Tag eins zum Deutschlernen verpflichtet, weil das die Basis für Integration sei. Frauen und Männer zwischen 15 und 65 Jahren sind auch zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet, von dieser Pflicht sind allerdings kranke und versorgungspflichtige Personen ausgenommen.
„Ängste ernst nehmen“
„Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, Sorgen und Ängste der Kärntner ernst zu nehmen. Für das gedeihliche Zusammenleben braucht es Regeln“, stellte Fellner generell fest, um aber auch zu relativieren, dass in Kärnten lediglich 1826 Personen in der Grundversorgung seien. Er ließ sein Vorgehen durch eine SPÖ-interne Mitgliederbefragung absichern. Gruber erinnerte daran, dass die ÖVP bereits seit drei Jahren das Ziel habe, „Asylwerber stärker in die Pflicht zu nehmen“, mit Fellner (und nicht mit Peter Kaiser als früherem SPÖ-Chef, Anm.) sei es jetzt möglich, das in die Tat umzusetzen.
Einige entscheidende Fragen sind jedoch noch nicht geklärt: Etwa wie die neuen und modernen Möglichkeiten für Deutschkurse sein werden. Laut Fellner arbeite das Land mit den Experten des Integrationsfonds zusammen, der generell Daten und Fakten liefere. Wenn feststellbar sei, dass Asylwerber an den Kursen nicht teilnehmen und in Zwischentests nicht die notwendigen Kenntnisse vorweisen können, werde das an die Flüchtlingsabteilung des Landes weitergeleitet und es komme zu Sanktionen wie die Halbierung des monatlichen Taschengeldes auf 20 Euro.
1,60 Euro Stundenlohn
Sanktionen wird es auch für jene geben, die sich weigern, die verpflichtende gemeinnützige Arbeit anzunehmen. Sofern es vor Ort die Möglichkeit dazu durch das Land, die Städte, Gemeinden, Vereine oder Organisationen, die mit Zivildienern arbeiten, gibt. Man wolle in Kärnten „die Asylwerber stärker in die Pflicht nehmen“, so Gruber. Rasenmähen öffentlicher Flächen, Wege vom Müll befreien, Wanderwege bearbeiten oder Schneeräumung können dazu gehören. Wer arbeitet, bekommt eine Entschädigung. Auch deren Höhe stehe noch nicht fest. Rund 1,60 Euro pro Stunde und maximal 110 Euro im Monat sollen es sein, ist aber zu hören.
Warum die Festlegungen so lange brauchen, obwohl es mit Vorarlberg und dem Burgenland bereits zwei Bundesländer gibt, die Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit (aber nicht zu Deutschkursen) verpflichten? Die Gesetzesmaterie sei sehr komplex, der Verfassungsdienst des Landes brauche Zeit, so Gruber und Fellner.
Zu wenig Arbeit
Bemerkenswert sind die Erfahrungen der anderen Bundesländer, wo es oft nicht ausreichend gemeinnützige Arbeit für die Asylwerber gebe. In Kärnten will man den Kreis auf umliegende Orte und Gemeinden erweitern. Wer den Transport und die Kosten dafür organisiert und zahlt, auch das ist noch nicht geklärt.
SPÖ und ÖVP wollen das Gesetz im zweiten Quartal dieses Jahres fertig und beschlossen haben wollen, damit es ab 1. Juli in Kraft treten kann. Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit werde dann für rund 600 Personen gelten.