Nach Ende der vierwöchigen Begutachtungsfrist und vereinzelten Anpassungen gab die Landesregierung am Donnerstag grünes Licht für eine Reform der steirischen Grundversorgung. Das letzte Wort hat der Landtag. Er wird voraussichtlich im April mit der Novelle befasst. Wie berichtet, sieht das Regelwerk eine Verpflichtung zu (gemeinnützigen) Tätigkeiten wie etwa in Gemeinden vor. Das wird auch entschädigt. Außerdem sind Hilfstätigkeiten in der Unterkunft, sofern zumutbar, verpflichtend. „Ohne entgeltliche Abgeltung“, wie in einer Aussendung betont wird.