Darum lehnt Staatsanwalt die Geldforderung der Villacher Faschingsgilde ab
Fasching GmbH will nach dem Attentat Schadensersatz und sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Ankläger verweigert das und erklärt, warum. Jetzt entscheidet das Gericht.
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Die Villacher Faschingsgilde wollte sich nach einem Terroranschlag als Privatbeteiligte im Strafverfahren anschließen und Schadensersatz fordern, was die Staatsanwaltschaft ablehnte.
Der 23-jährige Syrer, der in Villach eine 14-Jährige erstochen und fünf Menschen verletzt hat, muss bald vor Gericht.
Die Faschingsgilde fordert über 100.000 Euro Schadensersatz, da sie nach dem Anschlag Faschingssitzungen absagen musste.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt lehnt den Antrag der Faschingsgilde ab, da sie kein direktes Opfer der Straftat ist.
Das Landesgericht Klagenfurt muss nun über den Einspruch der Gilde entscheiden, da sie gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorgeht.
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