Es ist wohl der unappetitlichste Fall des Jahres, der am Donnerstag am Landesgericht (LG) Klagenfurt verhandelt wird. Wie berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft einem Erwachsenen schwere Sachbeschädigung vor, eine sehr spezielle Sachbeschädigung: Der Mann soll eine Autowaschanlage teilweise außer Betrieb gesetzt haben – indem er „in zumindest 30 Fällen in einen Schaumbürstenbehälter einer Waschbox die große Notdurft verrichtet“ haben soll, wie es in der Anklage heißt.

Jetzt sind neue Details bekannt geworden: Beim Angeklagten handelt es sich um einen 40-jährigen Österreicher aus dem Bezirk St. Veit. Die Taten haben sich zwischen 1. Dezember des Vorjahres und 18. Juni ereignet, und wurden von einer bei der Waschanlage installierten Videokamera aufgezeichnet. Mithilfe dieser Aufnahmen konnte der 40-Jährige schließlich auch ausgeforscht werden, so Gernot Kugi, Sprecher des LG Klagenfurt. In seiner Einvernahme hat der Angeklagte als „Begründung“ für sein ungewöhnliches Verhalten angegeben, „dass er vor Ort keine WC-Anlagen gefunden“ habe.

Die Waschanlage wurde laut Anklage jedenfalls arg in Mitleidenschaft gezogen: Es wurde das Leitungssystem inklusive Frostschutzsystemanlage samt Hochdruckpumpen sowie die Drehgelenke samt Ventilen beschädigt. Der Schaden beträgt zirka 13.900 Euro.

Für die angeklagte Tat gibt es einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft. Für den 40-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.