Kommt jetzt eine Flut an Anfragen und damit enorme Mehrarbeit auf Kärntens Gemeinden zu, wenn mit 1. September das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bundesweit in Kraft tritt und damit das Amtsgeheimnis abgelöst wird? Obwohl nun Bürgerinnen und Bürger ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen und die Kommunen abgesehen von einigen Ausnahmen Auskunftspflicht haben, bleibt man in Kärntens Gemeinden gelassen. Auch die proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse regen nicht auf. Schon allein deshalb, weil letztere nur für Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern (die mehr Mitarbeiter haben) verpflichtend wird. In Kärnten sind es somit nur 17 der 132 Gemeinden bzw. Städte, die diese Veröffentlichungspflicht haben.