Eine Frau fährt mit ihrem Auto – einem schwarzen Audi – durch die offenen Tore des Friedhofs Klagenfurt-Annabichl, stellt es neben Gießkannen und Brunnen und spritzt es mit dem Wasserschlauch ab. Ein Besucher der Totenstätte beobachtete den Vorfall und filmte mit. Das Video verteilte sich rasch auf den sozialen Kanälen und sorgte für Empörung, allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen. Während die einen die Störung der Totenruhe beklagen, beschweren sich andere, warum die Wäscherin mit KL-Kennzeichen „auf unseren Friedhof“ kommen müsse und „unser Wasser“ verschwende.
„Autowaschen ist definitiv neu“
In der Kommentarspalte unter dem ersten Artikel zu dem Vorfall haben sich bis Montagmittag bereits über 130 Kommentare angesammelt. Einer davon: „Man ist ja von manchen Zeitgenossen schon vieles gewöhnt in diesen Zeiten.“ So sollen Hundebesitzer ihre Tiere mitnehmen und auf Gräber urinieren lassen oder Fahrradfahrer „ohne Rücksicht auf Verluste“ durch die Anlage rasen. „Aber Autowaschen ist definitiv neu. Schätze, diese Person hat neben dem Schaden auch noch den Spott und macht das sicher nie wieder.“
Die „Autowäscherin“ ist der Stadt Klagenfurt inzwischen bekannt. „Wir werden die Dame vorladen, damit sie die Gelegenheit bekommt, sich in einem persönlichen Gespräch zu rechtfertigen“, sagt Friedhofsreferentin Sandra Wassermann (FPÖ). Zudem wurde die Agenda an das Strafamt weitergeleitet, es drohen bei einem Verstoß gegen das Kärntner Bestattungsgesetz 2200 Euro Geldstrafe.
Welche Regeln gelten?
Dass die Autowäsche vielleicht nicht ganz durchdacht war, dürfte der Kärntnerin inzwischen wahrscheinlich klar sein, doch was ist außerdem auf Friedhöfen verboten? In Klagenfurt ist dies ganz klar in der Friedhofs- und Urnenstättenordnung festgelegt. Darin heißt es etwa: „Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.“
Insbesondere sei Folgendes nicht gestattet: das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung). Auch Fahrräder dürfen lediglich geschoben werden. Am Friedhof Annabichl können Menschen mit Behindertenausweis eine Magnetkarte für die Schrankenanlage beantragen.
Schranken wird erneuert
Dass aber genau dieser nicht funktionieren würde und „im Grunde ja jeder hineinfahren kann“, wurde in den Kommentarforen sowie sozialen Medien ebenfalls kritisiert. „Ja, der war leider kaputt und wir konnten ihn nicht reparieren, da wir kein Budget hatten“, sagt Wassermann. Aber das soll sich jetzt ändern. „Wir haben beschlossen, auf ein System mit digitalen Magnetkarten umzustellen, die bei der Ein- und Ausfahrt vorgezeigt werden müssen. Diese ersetzen die Einfahrtskarten, die bisher per Hand ausgestellt wurden.“ Für die Umstellung werden 25.000 Euro investiert, für die bisherigen Karteninhaber ist „bei der Umstellung ein kleiner Selbstbehalt zu bezahlen“, sagt die Friedhofsreferentin. Wie hoch dieser ist, kann man noch nicht sagen.
Friedhofsordnung der Diözese
Ähnlich schaut es mit der Friedhofsordnung der römisch-katholisch-konfessionellen Friedhöfe der Diözese Gurk aus. Zusammenfassend ist hier zu lesen: „Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.“ Verboten ist, was den Frieden des Ortes stört, wie zum Beispiel „das Rauchen und Lärmen“, „das Verteilen von Schriften ohne Genehmigung“, „das Mitbringen von Tieren“ und „das Ablagern von Schutt und Erde“. Auch das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet, wenn es keine Genehmigung der Friedhofsverwaltung gibt.