Nur 0,3 Quadratmeter Platz hatte jede der 24 Personen, die vor zwei Jahren von einem türkischen Staatsbürger auf der Ladefläche eines Sattelanhängers zwischen Paletten voller Getränkeflaschen eingepfercht von Rumänien nach Italien geschleppt werden hätten sollen. Doch die „Reise“ endete am Grenzübergang zwischen Slowenien und Österreich, als der Lkw von der Polizei kontrolliert wurde. Die Menschen aus Bangladesch, Sri Lanka, Indien und Pakistan mussten „auf engstem Raum 19 Stunden lang ausharren. Eine Frau brauchte auch medizinische Versorgung“, erinnert sich eine Bezirksinspektorin. Es gab weder Wasser noch Nahrung, noch ausreichende Frischluftzufuhr.

Der Fahrer, ein damals 48-jähriger Türke, wurde einen Monat nach der Tat am Landesgericht in Klagenfurt zu zwei Jahren Haft verurteilt. Doch damit wurde der Fall noch lange nicht zu den Akten gelegt. Der Verurteilte beschuldigte nämlich auch – ohne dass er danach gefragt wurde – einen weiteren Mann, der das Begleitfahrzeug des Lkw gefahren haben soll. Dieses war auf der Grenze „durchgewunken“ worden. Doch obwohl der geständige Schlepper den Namen zumindest teilweise nennen konnte, schaffte es ebenjener zweite Fahrer, unterzutauchen – fast 1,5 Jahre lang.

Verkehrskontrolle in Bulgarien

Es wurde ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt, doch gefasst wurde er schließlich zufällig. Bei einer Verkehrskontrolle in Bulgarien vor einem halben Jahr, dank des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems (EKIS), einer Datenbank, in der unter anderem Strafregister und Fahndungsdateien zusammengefasst sind. So wurde der heute 51-jährige türkische Staatsbürger festgenommen und nach Österreich überstellt.

Richter Christian Liebhauser-Karl
Richter Christian Liebhauser-Karl © KLZ / Markus Sebestyen

Am Donnerstag fand schließlich der Prozess statt, ebenfalls wegen Schlepperei. Der Mann war zwar nicht in dem Lkw, war jedoch in den Ablauf eingeweiht und involviert. Es war der zweite Anlauf für die Verhandlung, da der erste aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Dolmetscher abgebrochen werden musste. Richter Christian Liebhauser-Karl: „Wir mussten abbrechen, weil er weder der türkischen noch der deutschen Sprache mächtig war.“

300 Euro und ein Rückflugticket

Schließlich bekannte sich der 51-Jährige aber schuldig. Er habe, wie er sagt, zumindest die letzten 100 Kilometer Bescheid gewusst über die 24 Menschen im Frachtraum. „Ich sollte das Auto nach Wien bringen. Dort hätte ich 300 Euro und ein Rückflugticket bekommen sollen.“ Dass es „nur 300 Euro“ gewesen sein sollten, zweifelten das Gericht und die anwesende Bezirksinspektorin an. Sie sagt: „Zu der Zeit damals lag ein Schlepperlohn bei 2000 bis 3000 Euro. Selbst die 1200 Euro, welche die Ermittlungen ergeben haben, sind sehr tief gegriffen.“

„Möchte in die Türkei“

Letztendlich wurde der Türke zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Geht es nach dem 51-Jährigen, bleibt er aber nicht mehr lange in Österreich, da er seine Strafe lieber in der Türkei absitzen würde. „Sobald Ihnen das Urteil zugestellt wird, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Strafvollstreckung stellen, um in die Türkei überstellt zu werden“, erklärte Liebhauser-Karl. Das Urteil ist rechtskräftig.