Nach dem Megakonzert des Rock-Sängers Thompson in Zagreb ermitteln österreichische Behörden gegen 18.000 Besucher aus Österreich wegen möglicher Gesetzesverstöße. Denn: Bei seinen Konzerten bedient sich der umstrittene Musiker immer wieder der Ustascha-Symbolik. Die faschistische Gruppierung war im Zweiten Weltkrieg mit Hitler-Deutschland verbündet. Die Ustascha, ihre Nachfolgeorganisationen und alle Symbole, die damit im Zusammenhang stehen, sind in Österreich verboten. In Kroatien aber nicht. Anlass für das Verbot war übrigens das jährliche Gedenken am Loibacher Feld bei Bleiburg, das als größter Aufmarsch Rechtsextremer in Mitteleuropa galt.
Stimmt das?
Kann man in Österreich für etwas bestraft werden, das im Ausland erlaubt ist?
Dass es für 18.000 Besucher aus Österreich nach einem Konzert in Zagreb rechtliche Probleme geben könnte, sorgt weiter für Diskussionen. Wie ist die Rechtslage bei anderen Verbrechen?
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