Beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe gab es generell noch nie eine Indexierung. Die ausbezahlten Beträge orientieren sich am Nettoeinkommen vor Verlust des Arbeitsplatzes. Wer seit einem Jahr arbeitslos ist, hat mit Ende 2025 8 Prozent an Kaufkraft verloren, bei 3-jähriger Arbeitslosigkeit beträgt der Wertverlust 15 Prozent und bei 5 Jahren Arbeitslosigkeit summiert sich der Verlust bereits auf 27 Prozent. Zu diesem Schluss kommt das Momentum Institut bei seinen Berechnungen.
Besonders betroffen von der Aussetzung der Valorisierung sind also Langzeitarbeitslose – jene, die seit über einem Jahr auf Jobsuche sind. Rund die Hälfte von ihnen ist armutsgefährdet. “Für eine bereits armutsgefährdete Gruppe wie Langzeitarbeitslose bedeutet die fehlende Indexierung in Zeiten immer noch hoher Teuerungsraten eine zusätzliche Verschärfung ihrer Lage”, so Momentum-Ökonomin Sophie Achleitner.
Familien fehlen bis zu 18.000 Euro durch Kaufkraftverlust
Mit 1. Jänner 2026 setzt die Bundesregierung die Inflationsanpassung zahlreicher Sozialleistungen für zwei Jahre aus. Betroffen sind Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag. Leistungen, die in den letzten zwei Jahrzehnten ohnehin an Kaufkraft verloren haben, wie Achleitner betont. Zur Familienbeihilfe sagt Achleitner: „Diese wird real weniger wert, da für 2026 eine Inflationsrate von rund 2,5 Prozent erwartet wird. Eltern können somit von der Familienbeihilfe weniger für ihre Kinder kaufen.“
Da die Sozialleistungen bis 2023 zwar in unregelmäßigen Abständen erhöht, aber nie jährlich an die Inflation angepasst wurden, ist in den vergangenen 20 Jahren ein enormer Wertverlust entstanden. Die monatliche Familienbeihilfe hat im Vergleich zum Jahr 2003 um 27 Prozent an Kaufkraft verloren.