Der Fall einer Klagenfurterin (37), die am Samstag mit einem 5600 Watt starken Super-Scooter durch die Landeshauptstadt gebraust ist und erwischt wurde, wirft zahlreiche Fragen auf: Was ist eigentlich zulässig und ist so ein Gefährt illegal?

Im vorliegenden Fall muss die Klagenfurterin, die durch ihre hohe Geschwindigkeit die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zog, mit zahlreichen Verwaltungsstrafen und - wegen Verweigerung eines Drogentests - mit einer Geldstrafe zwischen 1600 und 5900 Euro rechnen. Zudem wird ihr der Führerschein abgenommen, sofern sie einen besitzt.

ferdinand pirmann, verkehrspolizist
Ferdinand Pirmann © Kk

0,5 Promille

Herkömmliche E-Roller sind Fahrrädern gleichgestellt. Diese „elektrisch betriebenen Kleinfahrzeuge“ mit bis zu 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h brauchen kein Kennzeichen, keine Versicherung und für den Fahrer besteht auch keine Helmpflicht. „Darüber hinaus ist eine Typisierung, ein rotes Kennzeichen, eine Versicherung und eine Zulassung erforderlich. Es besteht eine Führerschein- und eine Helmpflicht“, sagt Chefinspektor Ferdinand Pirmann, Leiter der Verkehrsabteilung im Stadtpolizeikommando Klagenfurt. Damit gilt auch die 0,5- statt der 0,8-Promille-Grenze. Ansonsten steht einer legalen Fahrt aber nichts im Wege.

Ein leistungsstarker Scooter muss übrigens nicht eigens von Tuning-Spezialisten auf 5600 Watt aufgemotzt werden, sondern ist legal ab 1000 Euro auf verschiedenen Plattformen erhältlich. Der Super-Scooter der 37-Jährigen schafft eine Spitzengeschwindigkeit von 85 km/h.

Mit dem Roller auf die Autobahn?

Angeboten werden aber auch Modelle, die 100 km/h erreichen sollen. Sollte so ein Gefährt als „Motorrad“ typisiert und zugelassen werden, könnte man damit sogar auf der Autobahn fahren. Pirmann: „Ich gehe aber nicht davon aus, dass eine Behörde so eine Typisierung gewähren würde.“ Dass immer mehr Kärntner zu diesen leistungsstarken Super-Scootern greifen werden, glaubt Pirmann auch nicht: „Es sind einige Wenige, die das ausreizen wollen.“