Zum terroristischen Attentat in Villach liegt nun ein weiteres, wesentliches Gutachten vor. Zuvor hatte bereits ein gerichtsmedizinisches Gutachten zum 23-jährigen Syrer die Frage erörtert, ob er zum Tatzeitpunkt unter Drogen stand - was nicht der Fall war.

Nun stellte ein psychiatrisches Gutachten fest, dass der Mann auch schuldfähig ist. Er hätte also das Unrecht seiner Tat einsehen und nach dieser Einsicht handeln können. Die Schuldfähigkeit ist in der Rechtspraxis eine Voraussetzung dafür, dass jemand strafrechtlich für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden kann, wie der ORF Kärnten berichtet.

„Auswertungen negativ“

Die Anklagebehörde ermittelt gegen den 23-jährigen Syrer wegen Mordes und fünffachen Mordversuchs als terroristische Straftat. Er hat am Samstag, dem 15. Februar, einen 14-jährigen Burschen in Villach mit einem Messer getötet und fünf weitere Menschen teilweise lebensgefährlich verletzt. Laut dem medizinischen Sachverständigen war der Mann weder alkoholisiert noch stand er unter Drogeneinfluss. „Die Auswertungen auf die genannten Stoffe waren alle negativ“, bestätigt Markus Kitz, der Pressesprecher der Anklagebehörde.

Trauermarsch nach dem Terroranschlag in Villach
Sicherheitsaufgebot nach dem Terroranschlag in Villach
| Sicherheitsaufgebot nach dem Terroranschlag in Villach © Helmuth Weichselbraun

Aktuell wird der 23-Jährige in der Justizanstalt Klagenfurt in einer Einzelzelle streng überwacht. Eine Anklageschrift steht noch aus, ebenso ein Verhandlungstermin.

Die Jugendlichen - zwei 15-Jährige - die bei dem Attentat schwer verletzt worden waren und danach noch lange auf der Intensivstation behandelt werden mussten, konnten das Krankenhaus in der ersten Märzwoche endlich verlassen.

Schüler und junge Menschen nach dem Attentat im Video

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung muss für den 23-Jährigen die Unschuldsvermutung gelten.