Es war eine Bluttat auf offener Straße, die sich im Juli des Vorjahres mitten in Villach ereignet hat. Nach einem Streit zwischen drei Österreichern - zwei Männern (37, 39) und einer Frau (27) - und einem Türken (40) verletzte der 40-Jährige den 37-Jährigen mit drei Messerstichen schwer. Der Prozess gegen ihn am Landesgericht Klagenfurt dauerte bis in die Abendstunden.
Fast vier Stunden lang dauerte alleine die Einvernahme des Angeklagten, der die Fragen entweder gar nicht beantwortete oder wortreich umschiffte und mit diesem Verhalten das Gericht und seinen eigenen Wahlverteidiger auf die Palme brachte. Weil er die 27-Jährige vergewaltigt haben soll, wollten ihn die beiden Männer am 8. Juli zur Rede stellen und hatten ihn vor der Wohnung abgepasst. Dann kam es zur Messerattacke. Die Waffe will der Türke aber gar nicht mitgeführt haben, sie sei bei der Rangelei „am Boden gelegen und ich habe sie dann an mich genommen“, argumentierte er. Er sei unbescholten und einer der drei Kontrahenten (“Das ist ein Komplott“) habe das Messer wohl mitgebracht. Das Trio habe eine kriminelle Vergangenheit, argumentierte der 40-Jährige.
Er verwickelte sich weiter in Widersprüche: Einerseits gab er an, wegen seiner Messerattacke, „keine Nacht mehr schlafen“ zu können und räumte eine gefährliche Körperverletzung „ohne den Mann ermorden zu wollen“, ein. Dann wieder gab der Angeklagte an, er habe dem Opfer „die Verletzungen höchstens bei Abwehrbewegungen zugefügt und das gar nicht bemerkt“. Im Rahmen seiner sechsjährigen Militärkarriere sei er nämlich nur beim Nachrichtendienst gewesen und habe „lediglich gelernt, mich zu wehren und nicht, jemanden anzugreifen.“ Erst auf eindringliche Fragen seines Verteidigers, mit dem er sich in einer Verhandlungspause austauschte, gestand er schließlich, Messerstiche gesetzt zu haben.
Lebensgefährlich verletzt
Fest steht: Zwei Stiche gingen in die Schulter, einer in den Oberbauch des Opfers. Die Folge waren starker Blutverlust und akute Lebensgefahr. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat, vergrub die Tatwaffe auf einer Baustelle und stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei. Die Tatwaffe habe er „aus Beweisgründen“ mitgenommen. Warum es vergraben war, wollte er auch trotz mehrerer Nachfragen nicht sagen.
Entscheidende Zeugenaussagen
All seinen Aussagen widersprachen aber nicht nur die anfangs erwähnten Zeugen und das Opfer, sondern auch zwei Passanten, die zufällig die Tat beobachtet hatten und aussagten, dass die Messerattacke definitiv vom Angeklagten ausgegangen war.
Wie die gerichtsmedizinische Sachverständige ausführte, sei die Variante des Angeklagten, wie die Verletzungen des Opfers zustande gekommen seien, nicht nachvollziehbar: Der Bauchstich könne nicht entstanden sein, indem sich das Opfer auf den Angeklagten zubewegt habe und auch die Schnitte an der Schulter seien nicht durch eine Bewegung des Wegstoßens durch den Angeklagten erklärbar: Den Messerverletzungen lagen „wuchtige, zielgerichtete Aktivbewegungen“ zugrunde.
Urteil: 14,5 Jahre Haft
Trotzdem blieb der Angeklagte auch ganz zum Schluss dabei: „Die Verletzungen sind wohl wegen mir zustande gekommen, aber es war keine Absicht.“ „Damit haben wir auch kein Geständnis“, kommentierte das der beisitzende Richter Matthias Polak. Der 40-jährige Türke wurde schließlich wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Verfahren wegen Vergewaltigung wurde übrigens mangels ausreichender Tatbestandsfeststellung eingestellt. Laut dem Angeklagten hatte er mit der Frau eine längere sexuelle Beziehung geführt.