Im feinen Zwirn stand der Angeklagte (44) aus Wien am Montag vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl in Klagenfurt. Obwohl er lange nur Notstands- und Überbrückungshilfe kassierte, soll er durch den Verkauf von Cannabiskraut an einen Mittelsmann aus Klagenfurt mindestens 132.500 Euro erlöst haben, wurde im Verlauf des Prozesses wegen Suchtgifthandel klar. Vier Jahre unbedingte Haft lautet das nicht rechtskräftige Urteil.

Der Angeklagte legte vor Gericht ein Geständnis ab
Der Angeklagte legte vor Gericht ein Geständnis ab © Thomas Martinz

Von 2018 bis 2024 soll der Wiener mit den Drogen gehandelt haben. 31 Kilo lieferte er insgesamt nach Klagenfurt, im Vorjahr alleine 15 Kilo, die er mit seinem Mercedes zum Dealer transportierte. „Weil das Cannabis so hochwertig war“, hatte der hiesige Abnehmer(44) stets so viel bestellt. Der Klagenfurter (44) - er steht in zwei Wochen als Angeklagter vor Gericht - hatte einen Stock von 40 bis 50 Kunden, an die er das Suchtgift weiterverkaufte.

„Perro“ vom Donaukanal

Er hatte mit seiner „Lebensbeichte“ vor der Polizei nicht nur den Fall ins Rollen gebracht, sondern ließ auch am Montag dem Angeklagten keine andere Wahl, als die Tat zu gestehen. In die Kriminalität sei er wegen familiärer Probleme abgerutscht und weil Covid-19 der Eröffnung eines Smoothie-Shops im Weg gestanden wäre, betonte er. Einem gewissen „Perro“ habe er schließlich das Cannabis abgekauft. Den habe er „am Donaukanal“ kennengelernt. Auf die Frage des Richters nach Daten von „Perro“, weil ja eine Organisation dahinterstecken könnte, meinte der Wiener: „Ich habe keine Telefonnummer oder Adresse.“ In seiner Wohnung fanden die Ermittler eine aufgelassene Cannabisplantage, Aufzuchtpläne und ein Heft mit Aufzeichnungen. Nein, angebaut habe er die Drogen nicht. Er habe sich nur auf den geplanten Anbau von CBD vorbereitet, so der Angeklagte.

Große Menge, hohe Qualität

Auch die Ermittler waren jedenfalls überrascht ob der Menge und Qualität des Cannabis. 31 Kilo seien „für Kärntner Verhältnisse schon eine große Menge“, sagte der leitende Beamte aus. Und die Qualität von 17,58 Prozent Reinheitsgehalt sei „eine sehr sehr hohe“. Diese Umstände (“„Da kann man sich vorstellen, wie viele Personen in dieser Stadt mit Drogen versorgt worden sind“) und den langen Deliktszeitraum brachte auch Richter Liebhauser-Karl in der Urteilsbegründung zur Sprache, mildernd wirkte sich das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten aus. Er erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.