Wie weit darf die Religionsausübung die Kunst- und Erwerbsfreiheit beschränken? So einfach, wie die Frage jetzt klingt, war sie dann im Detail nicht. Und die Antwort erst recht nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat nun aber entschieden, dass ab dem Jahr 2026 in Kärnten auch am Karfreitag getanzt und gesungen werden kann, dass Sportveranstaltungen stattfinden dürfen. Weil derlei eben nicht den religiösen Frieden gefährde.
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