Ein Österreicher (34) ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er war vergangenen April mit seinem Pkw auf der Tauernautobahn (A 10) in alkoholisiertem Zustand als Geisterfahrer unterwegs gewesen und gefährdete zumindest 15 entgegenkommende Fahrzeuglenker. Das Urteil ist rechtskräftig.