Ein 56-jähriger Rumäne muss sich am Mittwoch wegen versuchten Mordes und Brandstiftung am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 9. August 2023 um 4.45 Uhr in einem Mehrparteienhaus in Villach Feuer gelegt zu haben, um seine ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Freund zu töten. Verletzt wurde bei dem Feuer niemand, weil es rechtzeitig entdeckt wurde.

„Wollte den Mann erschrecken“

Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Das Feuer habe er verursacht, aber er hätte nicht beabsichtigt, jemanden zu töten. „Am Vorabend war ich bei meiner Freundin, weil sie mich um Geld gebeten hatte. Ihr Partner hat mir einen Kopfstoß versetzt. Daher bin ich am nächsten Morgen wieder dorthin. Ich wollte den Mann erschrecken, damit er sich von ihr trennt“, behauptete der Angeklagte vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Berd Lutschounig.

Staatsanwalt Christian Pirker warf dem 56-Jährigen vor, dass er vor der Tat Benzin bei einer Tankstelle gekauft und dieses als Brandbeschleuniger verwendet hätte. Der Rumäne gestand, dass er mit einem Taxi von einer Tankstelle zum Tatort gefahren sei. Schließlich hat er an vier Stellen Benzin ausgeschüttet und ein Feuer entfacht. Der Verteidiger des Rumänen versuchte zu beschwichtigen: Sein Mandant hätte nur knapp drei Liter Benzin gekauft. Dies sei ein Indiz dafür, dass er kein großes Feuer legen wollte. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass das Feuer am Steinboden von selbst erlöschen würde.

Angeklagter verletzte sich selbst

Wegen seiner Alkoholisierung verletzte sich der 56-Jährige aber bei der Tat selbst und ließ sich – wieder mit einem Taxi – ins LKH Villach fahren. Die Taxilenker und der behandelnde Arzt brachten die Polizei schließlich auf die Spur des Angeklagten. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Freund der Ex-Lebensgefährtin sagte vor dem Geschworenengericht aus, soll aber wegen Verständnisschwierigkeiten erneut als Zeuge aussagen - dann mit Unterstützung eines Dolmetschers. Die Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten hätte ebenfalls als Zeugin aussagen sollen, sie tauchte aber nicht auf, weshalb die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.