Immer mehr Kinder und Jugendliche empfinden es als ganz normal, sich mit dem Handy spärlich bekleidet oder nackt zu fotografieren und diese vermeintlichen „sexy Selfies“ an den Freund oder die Freundin zu schicken. Doch vielen ist nicht klar, dass sie sich damit auch strafbar machen können. Der Vorwurf: Verbreitung von kinderpornografischen Fotos. Im Dezember wurden die Strafen für den Besitz und das Versenden von einschlägigem Material verschärft, es drohen jahrelange Haftstrafen. Das Gesetz (Paragraf 207a STGB) richtet sich zwar gegen pädophile Sexualstraftäter, betroffen sind in der Praxis jedoch vielfach Jugendliche, die beispielsweise beim Sexting (dem Verschicken eigener Nacktbilder) die Grenzen des Erlaubten überschreiten. Laut dem Bewährungshilfeverein Neustart ist bereits die Hälfte aller Tatverdächtigen minderjährig.