„Mich graust es heute, ich will das nicht einmal mehr sehen“, gab sich ein 26 Jahre alter Kärntner geläutert. Er meinte damit die vielen kinderpornografischen Fotos und Videos, die von der Polizei auf seinem Handy entdeckt wurden. Am Dienstag saß er deshalb wegen Besitz von „Pornografischen Darstellungen Minderjähriger“ (§ 207a STGB alte Fassung) am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Gernot Kugi. Und er wollte nur eines: „Bitte, bitte, ich will nicht ins Gefängnis, da würde ich hin werden.“ Doch es kam anders für den jungen Produktionsarbeiter, der ohne Anwalt aufgetaucht war. Der Antrag auf Verfahrenshilfe wurde aufgrund seines guten Verdienstes zu Beginn der Verhandlung abgewiesen.