Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt prüft derzeit, ob Lichtbilder, die während einer Operation aufgenommen werden, zur Krankengeschichte gehören und somit vom Krankenhaus in einem Zivilprozess zwingend vorgelegt werden müssen. Oder dienen OP-Bilder nur der internen Krankenhaus-Dokumentation? Hintergrund ist die Sachverhaltsdarstellung einer Villacherin gegen die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg) wegen des Verdachts auf Beweismittelunterdrückung.