Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt prüft derzeit, ob Lichtbilder, die während einer Operation aufgenommen werden, zur Krankengeschichte gehören und somit vom Krankenhaus in einem Zivilprozess zwingend vorgelegt werden müssen. Oder dienen OP-Bilder nur der internen Krankenhaus-Dokumentation? Hintergrund ist die Sachverhaltsdarstellung einer Villacherin gegen die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg) wegen des Verdachts auf Beweismittelunterdrückung.
Brisante Ermittlungen
Streit um OP-Bilder: Hat Kärntner Klinik Beweismittel unterdrückt?
Die Kabeg hat in einem Schadenersatzprozess Lichtbilder der Operation nicht vorgelegt. Anwalt ortet Rechtswidrigkeit, denn Patienten hätten ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in Krankenakte.
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