Was tun gegen häusliche Gewalt? Wie können sich die Betroffenen – meist sind es Frauen und Kinder – wehren? Quarantäne und Ausgangsbeschränkungen sind eine neue Herausforderung, der die Politik offensiv begegnet und der auch die Beratungsinstitutionen Maßnahmen entgegensetzen.

Noch gibt es keinen messbaren Anstieg an gewalttätigen Übergriffen, keine überfüllten Frauenhäuser. Doch die Justiz will vorbereitet, Zufluchtsorte müssen gesichert sein. Denn es liegt auf der Hand: Beengte Verhältnisse schaffen in erhöhtem Ausmaß Aggression.

"Wir raten: Keine Eskalationen jetzt"

Was raten die Notrufdienste den Frauen? „Die jetzige Situation ist auch für uns neu“, sagt Barbara Scherer vom Grazer Frauenservice. „Wir raten den Frauen: Keine Eskalationen jetzt, den Ball flach halten, den Alltag organisieren und die Kommunikation, wenn die Aggressionen steigen, aufs Notwendigste beschränken.“

Wenn es brenzlig wird, gilt: „Frauenhaus oder Gewaltschutzzentrum anrufen, oder die Helpline.“ Alle hätten die telefonischen Journaldienste verstärkt, stünden verstärkt auch online zur Verfügung. „Und wenn es notwendig ist, natürlich die Polizei holen.“

Online-Kommunikation als Ausweg

Wenn psychisch nicht belastbare gewalttätige Partner verstärkt zu Hause seien, erschwere das die Situation. Online-Kommunikation ist unauffällig und oft ein Ausweg. Auch wegen der Besuchsrechte werde man im Übrigen schon verstärkt angerufen.

Yvonne Seidler, Fachfrau für Gewaltprävention, ergänzt: „Gerade jetzt haben viele Zeit, sich auch online schlauzumachen, Rat über neue Kanäle, per E-Mail oder Chat, zu suchen. Das birgt auch Chancen.“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) kündigten an:

  • Polizei und Justiz stünden auch in Zeiten eingeschränkter Dienste im Austausch. Journaldienste und Rufbereitschaft werden ausgebaut.
  • Betretungs- und Annäherungsverbote werden weiterhin ausgesprochen, Wegweisungen vollzogen, auch U-Haft bei Bedarf weiterhin verhängt.

  • Die Polizei wird schon beim Erstkontakt Anträge zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen gewalttätige Partner aushändigen und diese einige Tage später, beim Kontrollbesuch, gegebenenfalls gleich selber mitnehmen. Der Antrag kann auch elektronisch eingebracht werden.

  • Die 24-Stunden-Helpline (Tel. 0800 222 555) wird finanziell und personell aufgestockt, die Online-Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen (über www.haltdergewalt.at) ausgebaut.

  • Informationsbroschüren zum Gewaltschutz werden in Supermärkten aufgelegt. Nachbarn sind verstärkt gefordert, auf das Wohl anderer zu achten.

  • Engpässen in Frauenhäusern werde auf Landesebene mit Übergangswohnungen begegnet.

Das Paket wurde von Opposition und Frauen-Netzwerken einhellig begrüßt. Einzig der Umgang mit Scheidungskindern ist umstritten. Diese sollen vorerst bei jenem Elternteil bleiben, bei dem sie leben. Die FPÖ will, dass sie auch den jeweils anderen Elternteil besuchen dürfen.