Hinterher ist immer eine der ersten Fragen, ob man es nicht vorher hätte wissen müssen. Vor den Schüssen. Vor den Toten. So war das auch, als der 19 Jahre alte Robert S. am 26. April 2002 im Gutenberg-Gymnasium in Erfurt 16 Menschen erschoss, acht Lehrerinnen, vier Lehrer, eine Schülerin, einen Schüler, eine Schulsekretärin und einen Polizisten. Im deutschen Kollektivgedächtnis ist der vielfache Mord — nach dem Robert S. sich selbst erschoss — als erster Amoklauf eines Schülers an seiner Schule verankert.
Parallelen zur Tat in Graz drängen sich auf. Auch Robert S. war weit vor seinen Schüssen am angestrebten Abschluss, der Matura, gescheitert. Nach der damals im jungen Bundesland Thüringen geltenden Regelung wurde ihm damit auch keine Mittlere Reife zuerkannt, nicht einmal die Hauptschule galt als absolviert. Auch S. kam mit zwei Waffen, deren Besitz er sich als Sportschütze hatte genehmigen lassen, mit zum Teil gefälschten Unterlagen, in seine nun ehemalige Schule: einer Pistole und einer Pumpgun. Auch S. nahm sich nach seiner Tat das Leben.
Große Unterschiede
Es gibt aber auch einen sehr großen Unterschied. Anders als nun in Graz zog sich in Erfurt der Einsatz von Polizei und Rettungskräften über Stunden hin. Hinterbliebene wie der Anwalt Eric T. Langer — dessen Lebensgefährtin, die Kunsterzieherin Dr. Birgit Dettke, an ihren Schussverletzungen starb — beklagen bis heute fehlende Koordination und Leitung, vor allem aber, dass exakt dieses Versagen von den Verantwortlichen niemals eingeräumt wurde.
Zum 20. Jahrestag der Tat sagte Langer in einem Interview mit „Deutschlandfunk Kultur“, es sei ihm „vollkommen klar“, dass „eine Organisation und eine Struktur überfordert ist“ mit einer so noch nie da gewesenen Tat. „Aber indem man eigentlich sagt, ‚Wir haben alles richtig gemacht‘, schiebt man einfach die Verantwortung für die Zukunft weg.“
Langers Urteil stützt sich, unter anderem, auf den „Bericht der Kommission Gutenberg-Gymnasium“, eingesetzt von der Thüringer Landesregierung, die nach knapp zwei Jahren selbst objektiv falsche Todeszeit-Angaben relativierte. Ganz sicher war sich die Kommission unter Leitung des amtierenden CDU-Justizministers Karl Heinz Gasser aber in ihrem Urteil über die Familie von Robert S., der er bis zu seinem Tod ein halbes Jahr seinen Schulverweis verheimlicht hatte. Sie habe sich „offensichtlich nicht in ausreichendem Maße“ um „klare Kommunikationsstrukturen“ gekümmert und „eine offene Problem- und Konfliktbewältigung“. Gasser selbst nannte zudem S.’ Neigung zu gewaltdarstellenden Computerspielen tatauslösend: „Das ist die Katastrophe, die dazu geführt hat.“
Schulgesetz wurde geändert
S.’ Familie hatte sich Tage nach dem Amoklauf in einem offenen Brief geäußert: „Wir waren bis zu dieser brutalen Wahnsinnstat eine ganz normale Familie und haben Robert anders gekannt.“ Erfurts Schülerinnen und Schüler, forderten keine zwei Wochen nach der Tat auf einer Demo, an der auch Eltern und Lehrpersonal teilnahmen, endlich das Schulgesetz so zu ändern, dass niemand mehr abschlusslos ins Leben geschickt werde, der an der Matura scheitere.
Zwei Jahre später wurde eine Mittlere-Reife-Prüfung an Thüringer Gymnasien Pflicht. Direkt nach der Tat beschleunigten sich die Änderungsarbeiten fürs bundesweite Jugendschutzgesetz; es wurde Wochen nach dem Amoklauf mit Einschränkungen für den Konsum von Gewalt beinhaltenden Computerspielen verabschiedet.
Neue Landes-und Waffengesetze
Geändert wurden auch die 16 Landespolizeigesetze. Streifenbeamte dürfen nun bei Amok-Lagen unmittelbar eingreifen und müssen nicht mehr, wie in Erfurt, das Eintreffen der Sondereinsatzkräfte abwarten.
Bei der Verbesserung der Sicherheit ganz konkret vor Ort wird es noch kleinteiliger, dank Föderalismus und Subsidiarität. Zwar haben die Länder die Bildungshoheit, Schulträger aber sind Kommunen und Kreise, auch Kirchen und weitere sogenannte freie Träger. Dazwischen sitzen, etwa in Bayern, die mittleren Schulaufsichtsbehörden bei den Bezirken und die unteren bei Kreisen und kreisfreien Städten. Bayerns Kultusministerium etwa hat Ende 2002, also nach Erfurt, in höchstmöglicher Nichtpräzision die „Aufgabe … für eine sichere Schulanlage zu sorgen“ per Bekanntmachung allen „am Schulleben Beteiligten“ zugewiesen und dem „Schulleiter“ dabei eine zentrale Rolle.
Im vergangenen September forderte der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Stefan Düll, speziell geschultes Sicherheitspersonal an den Schulen. Es gehe ihm, sagte er laut „Zeit“, weniger um einen Feueralarm zweimal jährlich, als um Gewaltprävention, Anti-Aggressionsschulungen, und Krisenintervention. Sicherheitsdienste mit Metalldetektoren lehne er aber ab. Schulen seien „keine Strafjustizzentren“.
Da war, auch als Folge von Erfurt, das Waffenrecht längst verschärft; der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf am Tag der Tat ohnehin debattiert. Im Sommer 2002 wurde unter anderem das Mindestalter für Sportschützen zum Erwerb großkalibriger Waffen auf 21 angehoben und Sportschützen unter 25 eine medizinisch-psychologische Untersuchung auferlegt. Pumpguns, wie S. eine bei sich trug, wurden verboten. Außerdem gelten seitdem striktere Aufbewahrungspflichten für Schusswaffen und Munition.
Erinnerungen an Winnenden
Deren Missachtung durch seinen Vater nützte am 11. März 2009 der 17 Jahre alte Tim K. aus Winnenden in der Nähe von Stuttgart. In der Albertville-Realschule, auf der er im Jahr zuvor die Mittlere Reife erlangt hatte, erschoss er mit einer Pistole acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen, auf seiner Flucht dann drei Männer — ehe er sich selbst tötete. Knapp vier Jahre danach wurde K.’s Vater, ein Sportschütze, unter anderem wegen 15-facher fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: Er hatte die Tatwaffe, eine von 15, die er besaß, frei zugänglich für seinen Sohn im Schlafzimmer aufbewahrt.
Tage nach Winnenden sprach der Kriminalpsychologe Jens Hoffmann von der TU Darmstadt im „Deutschlandfunk“ von einer „Flut von Nachahmern“ seit Erfurt. Aber potenzielle Amokläufer ließen sich „eindeutig vorher erkennen“. Sie gingen, mit „Verzweiflung“ als Ausgangspunkt, „eine schrittweise Entwicklung mit klar erkennbaren Warnsignalen“. Wenn jedoch Schulen „kein Krisenteam“ hätten mit aus Fortbildungen resultierendem „Know-how“ — nützten diese Erkenntnisse nichts.
Seit Winnenden gab es an deutschen Schulen neun zum Teil tödliche Amokläufe.