Kennzeichen hinterlegen oder das Auto ganz abmelden - was ist die bessere Lösung?
Das muss sich jeder einzelne ausrechnen und hängt davon ab, wie lange man seinen fahrbaren Untersatz nicht braucht. Das Hinterlegen und Ausfolgenlassen der Kennzeichen bei der Zulassungsstelle ist kostenlos. Erst wenn die Nummernschilder mindestens 45 Tage (Tag der Hinterlegung und Ausfolgung werden nicht mitgezählt) zurückgelegt werden, ist für den Zeitraum der Hinterlegung keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Bei der Versicherungsprämie gibt es keine einheitliche Regelung: "Deshalb muss man bei seiner Versicherung nachfragen, damit man keine Prämie bezahlen muss", raten die Juristen des ÖAMTC. Das Abmelden eines Kfz ist kostenlos und es fallen keine weiteren Kosten an. Allerdings zahlt man 193,50 Euro, wenn man das Fahrzeug wieder anmeldet.

Man bringt die Kennzeichen und Zulassungsschein also einfach zurück zur Zulassungsstelle. Muss man sonst noch etwas beachten?
An sich sollte die Versicherung von der Zulassungsstelle über den Status der Nummernschilder informiert sein, die Experten raten aber dennoch zu einem Mail an die Versicherung mit dem Hinweis, dass man die Kennzeichen hinterlegt oder (noch wichtiger, wegen möglichem fehlenden Versicherungsschutz) wieder aufs Auto steckt.

Wie lange kann man Kennzeichen hinterlegen?
Die Nummernschilder kann man bis zu einem Jahr lang hinterlegen. Wer sie länger nicht braucht, muss rechtzeitig einen Verlängerung der Hinterlegung beantragen.

Ohne Kennzeichen ist das Auto unter anderem nicht von der Haftpflichtversicherung geschützt. Was muss ich dahingehend bedenken?
Bevor man sich dazu entschließt, die Kennzeichen zurückzulegen, sollte man bedenken, dass man Kraftfahrzeuge ohne Nummernschilder nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen darf. Wer das tut, bekommt einen Strafzettel in der Höhe von 150 bis 200 Euro. Parken darf man dann nur auf Privatgrund. Aber Achtung: "Wer einen Stellplatz gemietet hat, sollte in den AGB nachlesen, ob er Fahrzeug ohne Kennzeichen dort parken darf. Das kann wegen des mangelnden Versicherungsschutzes ausgeschlossen sein", warnen die Juristen des ÖAMTC.

Was muss ich tun, wenn das Pickerl (inklusive Überziehungsfrist) abläuft, während die Kennzeichen hinterlegt sind?
Holt man die Nummernschilder ab und stellt fest, dass das Pickerl abgelaufen ist, darf man mit dem Fahrzeug nicht mehr zur Werkstatt fahren. Da hilft dann nur abschleppen lassen oder das Ausborgen blauer Probefahrtkennzeichen von der Werkstatt.

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