Mehrere Beschwerden gegen die Bestellung des neuen ORF-Generaldirektors sind bei der Medienbehörde KommAustria eingelangt, wie die Kleine Zeitung am Freitag berichtete. Jene, die die FPÖ bereits am Tag der Bestellung von Clemens Pig zum ORF-Chef angekündigt hatte, ist allerdings noch nicht darunter, wie Peter Westenthaler auf Anfrage sagte. Seitens der FPÖ arbeiten Juristen jedoch „sehr intensiv“ daran. „Es ist ein umfassendes Werk, daher dauert das etwas länger“, so Westenthaler.
Die FPÖ nutzt dabei das Instrument der Popularbeschwerde. Diese ist im ORF-Gesetz vorgesehen und muss von 120 Gebührenzahlern unterstützt werden. Sie wird allerdings meist bei Beschwerden über das Programm verwendet. Unmittelbar beschwerdeberechtigt beim Bestellvorgang sind laut ORF-Gesetz nur „unmittelbar Geschädigte“ – also etwa bei der Wahl unterlegene Bewerber. Eine Popularbeschwerde steht hingegen jedem zu.
Popularbeschwerden hatten in der Vergangenheit nur bedingt Erfolg, und wenn, dann vor allem in Programmfragen. Ob sich dieses Instrument überhaupt eignet, eine Bestellung an der ORF-Spitze erfolgreich anzufechten, ist rechtlich fraglich. Die Beschwerdefrist läuft noch bis 24. Juli. Über die Beschwerden entscheidet die Medienbehörde KommAustria in erster Instanz.
Bernhard Baumgartner