Nein, von Erhöhungen ist im Betreff des Landtagsstücks, das am Dienstag beschlossen werden soll, keine Rede. Es handelt sich um eine „Anpassungsnotwendigkeit entsprechend der allgemeinen Wertentwicklung“. Hat man doch die Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst. Die blau-schwarze Koalition legt einen Gesetzesbeschluss vor, der eine Erhöhung der Höchstgrenzen von 118 Tarifposten auf Landes- und 73 auf Gemeindeebene um 34,6 Prozent ermöglicht. Dass die Abgaben dann auch tatsächlich teurer werden, ist dann der nächste Schritt. Das Dogma von der vor allem ausgabenseitigen Sanierung ist damit wohl zumindest gelockert.
Bewilligungen, Bescheide, Beglaubigungen werden teurer
Das Ausstellen von Bescheiden und Beglaubigungen, Baugenehmigungen, Bewilligungen für Carports und Garagen, Genehmigungen für Markisen, Pools, Solaranlagen oder Veranstaltungen wird künftig mehr kosten. Auch für die Genehmigung zur Haltung gefährlicher Tiere oder für die Aufbewahrung einer Urne außerhalb einer Bestattungsanlage wird man künftig mehr berappen müssen.
Mehr Geld für öffentliche Budgets
Die Motivation dahinter wird in den Erläuterungen zum Steiermärkischen Anpassungsgesetz 2026 klar umrissen: „Die wirtschaftlichen Auswirkungen globaler Krisen, geopolitischer Herausforderungen und der anhaltenden Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen stellen die Haushalte des Landes und der Gemeinden vor erhebliche budgetäre Herausforderungen.“ Mit der Anhebung der Abgaben soll dies zumindest ein wenig abgefedert werden. Um welche Summen die öffentlichen Haushalte dadurch insgesamt tatsächlich entlastet werden, ist aktuell noch nicht beziffert.
Jagdkarte: Künftig zahlen alle gleich viel
Klarer ist die Berechnung, was die Anpassungen der seit 2013 nicht mehr erhöhten Jagd- und Fischerkarten um 39,8 Prozent und der seit 2018 unveränderten Wettterminal-Abgabe um 100 Prozent in die öffentlichen Kassen spülen werden. Bis zum Jahr 2030 bringt dies knapp mehr als sechs Millionen Euro ein. Aufgeräumt wird auch mit unterschiedlichen Höhen bei der Jagdkartenabgabe. Bisher zahlten EU-Bürgerinnen und Bürger oder Menschen aus dem EWR-Raum 27,50 Euro pro Jahr, Jäger aus Drittstaaten mussten 209 Euro hinblättern. Dieser Unterschied fällt nun – es wird für alle gleich teuer und schlussendlich aufgrund der Anpassungen auch noch einmal teurer als bisher. Die Ressortverantwortung liegt bei Finanzlandesrat Willibald Ehrenhöfer und Landesrätin Simone Schmiedbauer (beide ÖVP).