Hautenges Kleid, groß gewachsen, schlank, lange Wimpern, schwarze Haare, volle Lippen, stark geschminkt – so erschien am Dienstag eine Russin (17) am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Uwe Dumpelnik. Und so lockte sie am 1. Dezember des Vorjahres einen 17-jährigen Mann aus Althofen zu einem vermeintlichen Tête-à-Tête. Letztlich lauerten dort aber Bekannte der Russin, ein Iraker (18) und ein St. Veiter (19), die den jungen Mann brutal verprügelten.

Wegen schwerer Körperverletzung war das Trio angeklagt. Alle drei haben bereits Erfahrungen vor Gericht, die Männer auch mit Verurteilungen. Und dennoch waren sie weiter in kriminelle Machenschaften verstrickt. Das zeigte der 17-Jährige an und machte so das Trio auf sich aufmerksam.

20 Monate unbedingte Haft fasste der Erstangeklagte aus
20 Monate unbedingte Haft fasste der Erstangeklagte aus © KLZ/Thomas Martinz

Per Snapchat nahm die Russin Kontakt mit ihm auf und gab vor, ein intimes Treffen vereinbaren zu wollen. Der 17-Jährige traf sich mit ihr beim Bahnhof Althofen, wo er in eine dunkle Gasse gelockt wurde. Dort warteten die Täter, maskiert und mit einem Baseballschläger bewaffnet, den der Iraker auch sofort einsetzte. Der 17-Jährige wehrte sich, hatte aber keine Chance gegen die Angreifer, die auf ihn einprügelten. „So etwas hat man wirklich nicht alle Tage: Durch die massiven Schläge auf den Kopf ist der Baseballschläger sogar gebrochen. Und der bricht nicht leicht“, sagt der Richter in Richtung des 18-Jährigen. Das Opfer erlitt einen Nasenbruch und Prellungen am ganzen Körper, weil er vom 19-Jährigen auch getreten wurde.

Drei Geständnisse

„Es tut uns leid“, ist den beiden Haupttätern zu entlocken. Geständig ist auch die Russin, sie räumt aber ein: „Vom Baseballschläger habe ich nichts gewusst.“ Das ändert nichts an der Tatsache, dass alle drei wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden. „Das war eine besonders brutale Tat. Wer einem anderen mit einem Baseballschläger auf den Kopf haut, geht sitzen – auch wenn er unbescholten ist“, so Dumpelnik. Sein Urteil: 20 Monate unbedingte Haft für den 18-Jährigen, fünf Monate unbedingt für den Zweitangeklagten und vier Monate bedingt für die Russin. Alle drei nahmen das Urteil an. Es ist noch nicht rechtskräftig.