In Österreich löst man Unsicherheit mit Waffen – nicht unbedingt mit Waffengewalt, aber auf alle Fälle mit Waffenbesitz. Denn dieser steigt seit Jahren. Die Zahl der Menschen, die hierzulande eine registrierungspflichtige Waffe besitzen, wächst. Mit 1. Mai waren insgesamt rund 1,56 Millionen Waffen inklusive Zubehör und großen Magazinen in Österreich registriert. Seit 2023 ist das eine Steigerung um mehr als zehn Prozent. Rund 15 Prozent dieser Steigerung machen Registrierungen von Waffenteilen und Munition aus. Die reine Waffenzahl ist um 8,6 Prozent gestiegen.
Die Zahl der in Kärnten registrierten Waffen und Zubehör in Privathaushalten hat im Jahr 2024 erstmals die 100.000er-Marke überschritten. Exakt 104.518 Waffen waren es mit Stichtag 1. März. Und seit damals hat sich die Zahl erneut erhöht. Mit Stand 1. Mai sind in Kärnten 113.510 Schusswaffen registriert. Unser Bundesland liegt damit im Österreich-Vergleich zusammen mit Tirol mit 116.510 Schusswaffen im Privatbesitz im Mittelfeld.
Kann eine Waffe wirklich schützen?
Der Waffenbesitz in Österreich und in Kärnten wird mehr, nicht weniger. Wieso? Aus Angst. Das legt eine Umfrage von der Marktforschungsplattform marketagent aus dem Jahr 2024 nahe. 43 Prozent der Waffenbesitzerinnen gaben darin an, sich mit einer Waffe vor steigender Kriminalität schützen zu wollen. 34 Prozent der Männer mit Waffe wollen ihre Familie im Ernstfall verteidigen können.
„Das zentrale Motiv für Waffenbesitz in Österreich ist das Bedürfnis nach Selbstverteidigung“, fasste Thomas Schwabl, Geschäftsführer von Marketagent, die Ergebnisse zusammen. Eine Einschätzung, die auch Robert Siegert, Sprecher für den Waffenfachhandel im Bundesgremium der Wirtschaftskammer, und Roland Bugram, Waffengutachter und klinischer Psychologe, teilen. Aber geht die Rechnung auf oder geht der Schuss nach hinten los? Ist eine Schusswaffe tatsächlich ein gutes Mittel zur Selbstverteidigung?
Siegert sagt: „Schusswaffen sind nicht das einfachste Mittel, sich zu schützen, wenn man damit gut umgehen kann, aber das effizienteste.” Aktuell gilt in Österreich: Ist eine Waffe im Haus, muss diese an einem verschlossenen Ort verwahrt werden. Die Pistole unterm Polster oder der Revolver im Nachtkasten? Verboten. „Was aber möglich ist, ist ein Schubladentresor mit Fingerabdruckschloss – da habe ich die Waffe binnen weniger Sekunden in der Hand, wenn der Einbrecher vor mir steht“, sagt Siegert.
Anders sieht das Roland Bugram, Waffengutachter und klinischer Psychologe. „Wenn man die Waffe wirklich so ordentlich verwahrt hat, wie es gefordert ist, kann sie im Ernstfall nicht schützen.“ Was die Menschen dennoch dazu bewegt, Waffen zu besitzen? Alleine das Gefühl, eine Waffe zu haben, erhöhe das Sicherheitsgefühl. Also die Waffe als Art Placebo.
Waffen polarisieren
Zur Wahrheit gehört auch: Waffen polarisieren. Die marketagent-Umfrage hat ergeben, dass sich 68 Prozent der Bevölkerung nicht vorstellen kann, eine Waffe im Haus zu haben. Mehr als die Hälfte gab an, dass eine Waffe prinzipiell in keinem Privathaushalt etwas verloren hätte. Fest steht: Eine Schusswaffe kann töten, Leben auslöschen und das höchst präzise. Das ist nicht zu leugnen.
Siegert sieht Waffen dennoch nicht als Gefahr – zumindest legal besessene. „Eine Waffe, die registriert ist, wo ich weiß, wer sie besitzt, dass er geeignet ist und damit umgehen kann, ist nicht das große Sicherheitsrisiko.“
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Die Waffe als Risiko
Eine hundertprozentige Gewissheit kann es nie geben. Das bestätigt auch Bugram. Denn Gutachten sind immer eine Momentaufnahme, eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, keine Garantie. „Die psychologischen Testverfahren sind schon zeitstabil. Aber wie jemand wirklich auf ein besonderes Ereignis reagiert, wissen wir nicht.“ Denn in Tatsituationen schwingt oft eine extreme Kränkung mit. „Diese Kränkungsereignisse können wir nicht vorhersagen“, sagt er.
Daran hat auch die Verschärfung des Waffengesetzes, die seit 28. April vollständig in Kraft ist, nichts geändert. Affekthandlungen sind, wie der Name bereits verrät, eine Sekundenentscheidung, ein Wimpernschlag, der Leben verändern, Leben beenden kann. Durch die Verschärfung reicht ein einmaliges psychologisches Gutachten nicht mehr aus. Es muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Für Siegert eine ausreichende Sicherheitsmaßnahme, für Bugram nicht. Für ihn ist der Zeitraum nicht nachvollziehbar. „Ich glaube, dieser Zeitraum war ein Kompromiss. Wir können als Gutachter sowieso immer nur sagen: Wie schaut es zum Untersuchungszeitpunkt aus? Wir können keine Prognosen abgeben.“