Wer mit dem Auto zum Strandbad fährt, muss zahlen. Seit fast einem Jahr ist die Parkgebührenregelung in der Ostbucht des Wörthersees in Kraft. 50 Cent kostet eine halbe Stunde, vier Euro das Tagesticket. Relativ schnell stellte sich die Frage, wann die Gebührenpflicht auch den großen Minimundus-Parkplatz erreicht. Eine Antwort steht weiter aus.
Zuerst hätte die Pflicht mit 1. Jänner, dann im ersten Quartal 2026 in Kraft treten sollen. Jetzt steht fest: Das Parken auf den 474 Minimundus-Parkplätzen bleibt zumindest in diesem Sommer noch kostenlos. Warum? Weil die Stadt eine Gesetzesänderung auf Landesebene abwartet.
Kennzeichenerfassung als günstigste Variante
Constance Mochar (SPÖ), die zuständige Finanzreferentin, ließ mehrere Kontrollvarianten für die Parkfläche prüfen. Auf das klassische Parken mit Zetteln hinter der Windschutzscheibe möchte man aufgrund hoher Personalkosten verzichten, während die lange angedachte Schranken-Lösung zu hohe Wartungskosten verursachen würde. Die kostengünstigste Methode sei die automatische Kennzeichenerfassung. Dabei erkennt eine Kamera das Fahrzeugkennzeichen bei der Einfahrt, das man beim Bezahlen am Parkautomaten angibt.
Eine Methode, die auf privaten Parkplätzen geläufig, im öffentlichen Raum aber rechtlich nicht möglich sei. „Uns fehlt derzeit die rechtliche Grundlage für diese Variante. Zwar wurde das im Parlament schon beschlossen, es braucht aber noch eine Übernahme in das Landesgesetz“, sagt Mochar. Kritiker forderten im Vorjahr eine Vereinheitlichung des Systems. Badegäste würden auf den Minimundus-Parkplatz ausweichen und potenzielle Gäste des Reptilienzoos verscheuchen, kritisierte etwa Helga Happ. Eine Übergangslösung einzuführen, obwohl die präferierte Lösung in Aussicht ist, wäre aus Mochars Sicht aber „Schildbürgertum“.
Novelle hilft der Stadt
Tatsächlich hilft die mit 1. Mai in Kraft getretene StVO-Novelle der Stadt weiter. Diese lockert die Rahmenbedingungen für Städte, Kennzeichen zu erfassen. Auf Landesebene müsse die Möglichkeit aber im Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz verankert werden. Momentan arbeitet der Städtebund an einem Vorschlag zur Novellierung, dieser wird demnächst ans Land ergehen. „Das wurde im Leitungsausschuss beschlossen. Wie prioritär das Land das Anliegen behandelt, kann ich aber nicht sagen“, sagt Kärntens Städtebund-Geschäftsführer Arnold Muschet. Mochar hofft, dass die rechtliche Basis schon im Herbst besteht.
Davon hängt auch die Ausweitung der Gebührenpflicht auf das Universitätsviertel ab. Wie berichtet, plant die Stadt die Expansion auf die Universitätsstraße zwischen der Wilsonstraße und der Neckheimgasse, auf Teile der Neckheimgasse sowie des Nautiluswegs. Über 300 derzeit noch kostenfreie Parkplätze wären davon betroffen. Gebührenpflichtig werden die Parkplätze aber erst, wenn das Erfassungssystem am Minimundus- sowie auch am Strandbadparkplatz erlaubt und installiert sind. Dann wandern die Parkautomaten vom Strandbad ins Universitätsviertel.
Die Parkgebühren in der Ostbucht machen sich bezahlt. Im Zeitraum von Juni 2025 bis Ende März 2026 verweist Mochar auf einen Reinerlös von 700.000 Euro. „Die Summe war für den Rechnungsabschluss und auch für das Budget wichtig“, sagt die Referentin. Im Mai soll der Gemeinderat wieder über das Budget, das weiterhin nicht existiert, diskutieren.