Ein symbolischer Sieg für diabeteskranke Kindergartenkinder ist gelungen. Nach einem Jahr haben Stephanie und Bernd Höflechner aus Graz-Umgebung am steirischen Landesverwaltungsgericht (LVwG) erkämpft, dass ihr vierjähriger Sohn Jakob eine 1:1-Betreuung im Kindergarten bekommt. Eine solche Assistenz war bisher nur für Schulkinder vorgesehen, nicht für Kindergartenkinder. Grund ist ein unklarer Wortlaut im Steiermärkischen Behindertengesetz.

Ein Problem ist das auch für den dreijährigen Jayden Rohrer aus Trieben. Seine Mutter Bianca Rohrer muss aktuell fast jeden Tag mit in den Kindergarten gehen, um den Blutzucker des jungen Buben zu messen und zu regulieren. „Gott sei Dank bin ich selbstständig, aber ich sitze dann halt oft bis ein Uhr nachts an der Arbeit.“ Durch das richtungsweisende Urteil des LVwG hat die Familie Hoffnung, dass sich das bald ändern könnte.

Familie will sich auf Urteil berufen

„Wir können das nutzen, wir haben schon mit unserem Anwalt gesprochen“, sagt Bianca Rohrer. Denn mit dem Rechtsspruch wird das steirische Gesetz so ausgelegt, dass ein Anspruch auf eine solche Leistung bestehe. Die Triebener Familie werde daher erneut eine Betreuungsperson bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) beantragen und sich dabei auf das Urteil des vierjährigen Jakob berufen. „Und dann schaut es hoffentlich gut aus für uns.“

Die Wahrscheinlichkeit sei sehr hoch, bestätigt Stephanie Höflechner, die selbst Juristin ist. „Ansonsten müsste die BH besser argumentieren als das LVwG. Und das wird schwierig.“ Auch weitere betroffene Familien können sich nun auf das schlagkräftige Urteil beziehen – allerdings nur in der Steiermark. Man sei noch nicht ganz am Ziel, schließlich seien in ganz Österreich etwa 320 Kinder betroffen, sagt Rohrer. „Aber es wurde etwas erreicht, es geht Schritt für Schritt.“

Land Steiermark will Rechtsprechung berücksichtigen

Mit dieser Judikatur sei das Gericht „vorangeschrittenen Überlegungen auf politischer Ebene“ für eine Lösung zuvorgekommen, heißt es aus dem Büro des zuständigen FPÖ-Landesrats Hannes Amesbauer. Die zuständige Abteilung prüfe die neue, von früheren Entscheidungen abweichende Rechtsprechung und will sie künftig berücksichtigen.