Täglich werden unzählige Onlineüberweisungen getätigt und das SMS-TAN-Verfahren dient hierbei als zusätzliche Sicherheitsstufe. Ein Vorgang der unkompliziert per Handy erledigt werden kann.  Wie der ORF berichtet tobt um dieses Verfahren ein erbitterter Rechtsstreit. Der Disbut erstreckt sich seit 2006 und dreht sich um das 2002 erteilte Patent EP1259046.

In den Rechtsstreit involviert sind das oberösterreichische Unternehmen TeleTan, repräsentiert durch Bruno Steiner, und unterschiedliche Banken. Hintergrund: Keine Bank erkannte das Patent jemals an und war bereit, einen angemessenen Betrag für die Nutzung der Technologie zu entrichten.

Als TeleTan ihr Verfahren den  Banken 2003 vorstellte, waren diese anfangs jedoch sehr angetan. Trotz unzählicher Gespräche blieb das System von den Banken unberücksichtigt und diese legeten sich ihre eigenen Systeme zurecht.

In Österreich kam es in weiterem Zuge mit fast allen Banken zu einem Vergleich. Nur der Raiffeisensektor wollte sich dem Schritt nicht anschließen. So wurde die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ) von TeleTan nach dem Patentgesetz geklagt.  Das Verfahren läuft noch, ein Urteil des Wiener Handelsgerichts wird für Herbst erwartet.

Steiner lege seinen Fokus jetzt aber vermehrt auf Deutschland, da auch hier die Banken nicht zahlen wollen. 2015 reichte er gegen Sparda-Bank West eine Klage ein und seit 2017 darf das Verfahren nicht mehr genutzt werden. Nach der Revision liegt der Fall beim Oberlandesgericht.