Der allgemeine Kündigungs- und Entlassungsschutz im Arbeitsverfassungsgesetz schützt Beschäftigte vor Kündigungen, die aus verpönten Motiven erfolgen oder den Betroffenen voraussichtlich wesentliche soziale Nachteile bringen. Die verpönten Motive sind im Gesetz aufgezählt, wie Gert-Peter Reissner, Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz, erklärt. "Was oft vorkommt, ist eine Vergeltungskündigung: Ich fordere zum Beispiel etwas gegenüber dem Vorgesetzten, oder ich verweigere eine Arbeit, zu der ich nicht verpflichtet bin – meinem Vorgesetzten reicht es und er kündigt mich", nennt Reissner Beispiele.
Anfechtbare Kündigungen
Gekündigt? Wann Sie sich erfolgreich dagegen wehren können
Was Sie tun können, wenn Sie aus "Vergeltung" gekündigt wurden, wegen einer chronischen Krankheit oder einer Weltanschauung, die ihrer oder ihrem Vorgesetzten nicht passt. Die neueste Judikatur zum Thema.
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