Der allgemeine Kündigungs- und Entlassungsschutz im Arbeitsverfassungsgesetz schützt Beschäftigte vor Kündigungen, die aus verpönten Motiven erfolgen oder den Betroffenen voraussichtlich wesentliche soziale Nachteile bringen. Die verpönten Motive sind im Gesetz aufgezählt, wie Gert-Peter Reissner, Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz, erklärt. "Was oft vorkommt, ist eine Vergeltungskündigung: Ich fordere zum Beispiel etwas gegenüber dem Vorgesetzten, oder ich verweigere eine Arbeit, zu der ich nicht verpflichtet bin – meinem Vorgesetzten reicht es und er kündigt mich", nennt Reissner Beispiele.