Ein Arbeitnehmer, Mitte 50, wird von seinem Vorgesetzten in das Personalbüro gerufen. Der Mann ist bereits seit vielen Jahren im Unternehmen. „Auch unserem Unternehmen macht, wie Sie wissen, die Pandemie zu schaffen. Wir müssen uns daher leider von Ihnen trennen. Da unterschreiben Sie die einvernehmliche Aufkündigung. Ihr letzter Arbeitstag ist heute,“ wird ihm gesagt. Der Arbeitnehmer kennt sich in Rechtsfragen nicht aus. Er wurde überrumpelt und unterschreibt. Daheim erkennt er allerdings, dass das ein Fehler war.
Arbeitsrecht
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses: Vorsicht, Falle!
Welche Nachteile eine einvernehmliche Lösung hat und was Sie bei der Auflösung eines Dienstverhältnisses auf jeden Fall wissen sollten, um nicht schlechter auszusteigen, als nötig ist.
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