Exakt 54.584 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren es in der Steiermark seit dem Jahr 2002, wobei die Zahl an Beratungen Jahr für Jahr sukzessive gestiegen ist. Auch heuer bietet die steirische Arbeiterkammer zwischen 8. und 24. März im Rahmen der sogenannten Steuerspartage individuelle und kostenlose Hilfeleistungen rund um die Arbeitnehmerveranlagung, vulgo Steuerausgleich, an. 32 Beraterinnen und Berater sind quer durch die Steiermark dafür im Einsatz, um Steirerinnen und Steirern dabei zu helfen, das ihnen zustehende Geld vom Finanzamt zurückzuholen.

Allein im Vorjahr seien im Rahmen der Steuerspartage fast 6500 Veranlagungen durchgeführt worden, sagt AK-Steuerexperte Bernhard Koller. Das Interesse sei groß – und heuer sei es umso ratsamer, eine Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für 2022 durchzuführen. "Es gab vor allem durch die Antiteuerungspakete massive Neuerungen." Der Steuerausgleich kann übrigens bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden (also heuer für die Jahre 2018 bis 2022).

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Gerade vor dem Hintergrund der rasant gestiegenen Lebenshaltungskosten und einer Inflationsrate von aktuell 11,2 Prozent sollte man die Chance auf Rückerstattungen durch den Fiskus "unbedingt wahrnehmen", betont Koller. Die Devise lautet auch in diesem Jahr: "Holen Sie Ihr Geld zurück."

Zentrale Neuerungen, die für den Steuerausgleich wichtig sind:

  • Negativsteuer. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt – aufgrund der Negativsteuer – für 2022 bis zu 1550 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1610 Euro möglich.

  • Pendlerpauschale. Aufgrund der hohen Spritpreise wurde das Pendlerpauschale – befristet – von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 Prozent erhöht. Das spielt auch bei der ANV 2022 für den Zeitraum Mai bis Dezember eine Rolle. Der Pendlereuro wurde sogar vervierfacht. Was laut Koller zu beachten sei: Wenn das schon in der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt worden sei, dann sei nichts weiter zu tun, dann erfolge die Erhöhung automatisch. Wenn es erst bei der ANV geltend gemacht werde, müsse man das selbst ausrechnen, weil der Pendlerrechner (pendlerrechner.gv.at) nur das "normale" Pauschale anzeige.

  • Teuerungsabsetzbetrag. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten via ANV für 2022 einmalig und automatisch einen Teuerungsabsetzbetrag über den Steuerausgleich. Dieser beträgt 500 Euro bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro. Darüber hinaus wird er bis 24.500 Euro gleichmäßig auf null verringert. Pensionisten, die 2022 keine außerordentliche Einmalzahlung erhalten haben, steht bei Bezügen bis 20.500 Euro ebenfalls der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro zu. Hier gilt: Bis 25.500 Euro reduziert er sich auf null.

  • Familienbonus Plus. Dieser wurde rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 erhöht. Für Kinder unter 18 Jahren sind das 2000 Euro pro Jahr bzw. 166,6 Euro pro Monat, für Kinder über 18 Jahren 650 Euro pro Jahr bzw. 54,17 Euro pro Monat.

  • Kindermehrbetrag. Dieser wurde auf 550 Euro erhöht und stehe jenen zu, die zumindest 30 Tage aktiv in Beschäftigung waren.

  • Öko-Sonderausgabenpauschale. Seit 2021 sind Ausgaben für die Wohnraumschaffung sowie Wohnraumsanierung zwar nicht mehr steuerlich absetzbar. All jene, die im Vorjahr aber beispielsweise eine thermische Sanierung durchgeführt haben oder den Heizkessel getauscht haben, können aber die sogenannte "Öko-Sonderausgabenpauschale" beantragen. Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten "Heizkesseltausch" 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.

  • Abschreibposten. Neben den Neuerungen gibt es auch diverse Klassiker unter den Abschreibposten, die für die ANV geltend gemacht werden können, darunter Krankheitskosten, selbst bezahlte Sozialversicherungsbeiträge an die ÖGK, Ausgaben für Aus- und Weiterbildung, Umschulungen sowie Kosten für Bewerbungen, Dienstreisen oder der Gewerkschaftsbeitrag, die Betriebsratsumlage oder Werbungskosten. "Wichtig ist es, die entsprechenden Belege zu sammeln und aufzubewahren", sagt Koller. Eine Übersicht gibt’s online unter bmf.gv.at/steuern (unter dem Menüpunkt "Arbeitnehmerveranlagung").

  • Rechenbeispiel. Wie hoch die Rückzahlung im Zuge der ANV durch das Finanzamt ausfällt, variiert naturgemäß, es können einige Hundert, aber auch durchaus Tausend und mehr Euro sein. Koller führt ein besonderes Rechenbeispiel an, das zeigt, wie sehr sich der Steuerausgleich lohnen kann: "Wir haben am Beispiel einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern und Teilzeitjob, für den sie auch pendelt, mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1000 Euro errechnet, dass sie in Summe bis zu 3300 Euro zurückbekommen kann, das ist mehr als das Dreifache ihres monatlichen Nettogehalts."