Kaum jemand befasst sich gern damit, aber vielen bringt sie gar nicht wenig Geld: die alljährliche Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerveranlagung (ANV), auch Lohnsteuerausgleich genannt. Auf die Frage, was dabei speziell bei geringem Einkommen herauskommt, sagt der AK-Steuerexperte Bernhard Koller: Auf jeden Fall zahlt es sich für jene aus, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer bezahlen, aber die Sozialversicherungsbeiträge schon – die also über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Sie bekommen durch den Lohnsteuerausgleich oft mehr als einen Monatsnettobezug zurück.“
In diesen Fällen kann nämlich die sogenannte Negativsteuer – der Fachbegriff dafür ist „Sozialversicherungsrückerstattung“ – beantragt werden.