Es ist eine fundamentale Weichenstellung, die sich derzeit um die Fördersysteme für erneuerbare Energien vollzieht. Seit Kurzem ist – nach wiederholten Verzögerungen – die Verordnung für die Erneuerbaren-Investitionszuschüsse fertig. Auf Basis des EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes) kommt es zu einer Neuordnung, die in der kommenden Woche erstmals sichtbar wird. Denn ab 21. April läuft die Antragstellung für die Photovoltaik-Förderung nicht mehr wie bisher über den Klima- und Energiefonds, der die Förderungen zuvor rund 14 Jahre lang mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt hatte. Wer nun nach der sogenannten "Klien"-Förderung Ausschau hält, findet seit wenigen Tagen nur noch die Information, dass die Mittel aufgebraucht und das Programm geschlossen ist. Als neue Abwicklungsstelle für die Investitionszuschüsse dient die "OeMAG". Insgesamt steht ein Volumen von 240 Millionen Euro zur Verfügung. Es soll heuer noch vier Förderaufrufe ("Calls") geben, die Fördersätze wurden erhöht.