Im Skandal um die Commerzialbank Mattersburg hat nun die Einlagensicherung Austria (ESA) die Republik Österreich geklagt. ESA-Chef Stefan Tacke bestätigte der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Freitagausgabe). Am Donnerstag habe die ESA eine Amtshaftungsklage auf 490 Millionen Euro beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Die ESA will vom Staat das Geld zurück, das sie den Geschädigten des burgenländischen Geldinstituts ausbezahlt hat.

Die Einlagensicherung finanziert sich aus Beiträgen der Banken. Dadurch sind bis zu 100.000 Euro pro Person und Institut abgesichert. Im Fall der Commerzialbank Mattersburg hat die Einlagensicherung rund 490 Millionen Euro an Geschädigte geleistet. Die Amtshaftungsklage richte sich trotz der hohen Gerichtsgebühren auf den vollen Schadensbetrag, und nicht zunächst auf einen Teilbetrag, sagte Tacke.

"Untätigkeit der FMA und der Nationalbank"

In der Klage regt die ESA auch eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (Paragraf 3) an, wonach die Aufsicht gegenüber den Anlegern für Schäden, die bei ihrer Vollziehung entstünden, nicht hafte. "Das würde heißen, dass niemand für die Untätigkeit der FMA und der Nationalbank bei der Commerzialbank die Republik auf Schadenersatz klagen könnte", sagt Tacke. Deswegen glaube man, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung nicht gegeben sei. Dies werde auch durch ein von der ESA eingeholtes Gutachten gestützt. Der Verfassungsgerichtshof solle daher diese Bestimmung prüfen.

Die ESA habe der Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes zunächst ein Aufforderungsschreiben geschickt. Nach drei Monaten habe die Finanzprokuratur geantwortet, dass sie keine Haftung der Republik sehe. Deswegen sei nun die Klage eingebracht worden.

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sieht keine Ansprüche der Einlagensicherung gegen die Republik. Die Einlagensicherung stehe im Eigentum der österreichischen Banken und sei daher ein "professioneller Gläubiger", der sich in der Bankwirtschaft auskennen müsse. Sie habe auch von Gesetzes wegen die Möglichkeit, sich Informationen von ihren Mitgliedsinstituten zu beschaffen, auch von der Commerzialbank Mattersburg.

"In dem gerichtlichen Verfahren wird es daher insbesondere darum gehen, ob es der Einlagensicherung nicht selbst erkennbar gewesen war, dass das Geschäftsmodell der Commerzialbank Mattersburg hinterfragungswürdig ist", sagt Peschorn zur APA: Wenn der FMA nun vorgehalten wird, dass diese erkennen hätte können, dass bei der Commerzialbank Mattersburg etwas nicht gestimmt hat, dann muss man diesen Vorwurf auch der Einlagensicherung machen.

Peschorn verwies darauf, dass seines Wissens nach die Masseverwaltung im Insolvenzverfahren des burgenländischen Geldinstituts bis dato noch nicht alle Ansprüche der Einlagensicherung anerkannt habe. "Wir müssen daher in dem Verfahren auch hinterfragen, welche Personen alle von der Einlagensicherung entschädigt wurden und ob diese dazu legitimiert waren", kündigte Peschorn an.