In Streit um den Trinkgeld-Hunderter für die körpernahen Pflegeberufe stellte das Arbeitsministerium am Donnerstagnachmittag klar, dass die monatlich 100 Euro aliquot zum Arbeitsentfall ausbezahlt werden. Sind nur zwei Arbeitswochen coronabedingt ausgefallen, wird also rund die Hälfte ausgezahlt. Dies entspreche der Vereinbarung der Sozialpartner, so ein Ministeriumssprecher zur APA.

"Die körpernahen Dienstleister sind bereit, Zusatz-Kollektivverträge über einen Trinkgeldersatz für die Zeit des Lockdowns vom 17. 11. bis 6. 12. abzuschließen, wenn sichergestellt ist, dass der gewährte Trinkgeldersatz auch vom Arbeitsministerium zur Gänze refundiert wird", ließ zuvor Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer wissen. 

Gewerkschaft vermisste Engagement

Und Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure, ergänzte: "Es kann nicht sein, dass die Betriebe zwei Mal - für November und Dezember - jeweils 100 Euro pro Beschäftigten in Kurzarbeit vorfinanzieren sollen und dann auf diesen Kosten sitzen bleiben, weil nur ein Bruchteil refundiert wird."

Die Gewerkschaft vida kritisierte zuvor, dass man hinsichtlich der Auszahlung keinen Willen der Unternehmen erkenne. Und das, obwohl es sich "Kolleginnen und Kollegen mehr als verdient haben".