In den vergangenen Jahren ist der steirische E-Commerce-Spezialist "niceshops" mit bemerkenswerten Wachstumsraten und hohen Investitionen aufgefallen. Jetzt informiert das Unternehmen mit Sitz in Saaz bei Feldbach und Niederlassung in Graz über eine spannende strategische Entwicklung auf Eigentümerebene: So steigt der Drogerie-Konzern Müllerbei "niceshops" ein und übernimmt 26 Prozent des Unternehmens. "niceshops" ist mittlerweile eine der wichtigsten E-Commerce-Anbieter Österreichs, für den Riesen Müller geht damit "ein wichtiger strategischer Schritt auf dem Weg zum Multi-Channel-Anbieter" einher, wie betont wird.

"Das gesamte Team von niceshops freut sich über diese zukunftsweisende Partnerschaft, die unser eigenes Wachstum noch weiter beschleunigen wird. Wir sind stolz darauf, gemeinsam einen erfolgreichen europäischen Handelskonzern bei der Digitalisierung unterstützen zu können", sagt Unternehmensgründer Roland Fink.

Günther Helm, Geschäftsführer Müller Holding Gmbh & Co KG: "Das ist für uns ein Meilenstein. niceshops bietet uns umfangreiches Knowhow in den Bereichen E-Commerce, Software-Entwicklung und Endkunden-Logistik. Gemeinsam werden wir den Onlinehandel von Müller auf eine neue Stufe heben und aggressiv ausbauen. Mit insgesamt fast 900 Müller-Filialen in ganz Europa werden wir den Themen "Omnichannel", "Kundenservice" und "Produktangebot" neuen Schub verleihen. niceshops war dafür unser absoluter Wunschpartner."

Die Müller-Geschäftsführer Erwin Müller und Dr. Günther Helm feiern die Vertragsunterzeichnung mit den niceshops-Geschäftsführern Roland Fink, Christoph Schreiner und Barbara Unterkofler sowie Partnern und Team
Die Müller-Geschäftsführer Erwin Müller und Dr. Günther Helm feiern die Vertragsunterzeichnung mit den niceshops-Geschäftsführern Roland Fink, Christoph Schreiner und Barbara Unterkofler sowie Partnern und Team © niceshops GmbH

Das neue Management des Müller-Konzerns unter Helm tätigt damit einen wichtigen Schritt, das Handelsgeschäft weiter zu digitalisieren. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Kartellbehörden.