Bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strenge Vorgaben. Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-723/17). Das österreichische Umweltministerium will das Urteil nun prüfen.

Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und eine Umweltorganisation belgische Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten sind in der Debatte über Diesel-Fahrverbote immer wieder strittig.

Einzelstation zählt, nicht der Durchschnitt

Die Luxemburger Richter befanden weiter, dass schon überhöhte Werte von Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen Messstationen als Verstoß gälten. Denn dort drohten Gesundheitsschäden. Durchschnittswerte für ein größeres Gebiet oder einen Ballungsraum haben damit wenig Aussagekraft.

Die EU-Regeln sähen zudem vor, dass Messstationen so einzurichten seien, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte lieferten, erklärten die Richter weiter. Die Standorte müssten so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde. Die Auslegung der geltenden Regeln durch den EuGH gilt nun für alle EU-Staaten. Ob das Urteil auch auf Österreich Auswirkungen hat, ist noch unklar. Das Urteil wird vom Umweltministerium erst geprüft.