Der Baukonzern Strabag sieht sich im Streit mit seinem sanktionierten russischen Großaktionär durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Die Luxemburger Richter hätten in einem anderen Fall entschieden, dass das sanktionsrechtliche Einfrieren von Anteilen auch zum Verlust des Teilnahme- und Stimmrechts bei Hauptversammlungen führe, teilte Strabag am Freitag mit.
Das Unternehmen hatte die russische Firma MKAO Rasperia Trading Limited in der Vergangenheit von Aktionärstreffen ausgeschlossen. Wer genau hinter der Gesellschaft steht, ist unklar. Zuvor wurde sie dem Oligarchen Oleg Deripaska zugerechnet. Der als Vertrauter von Präsident Wladimir Putin geltende Geschäftsmann wurde von den USA und der EU mit Sanktionen belegt.
Rechtsauffassung bestätigt
„Der EuGH hat unsere Rechtsauffassung nun bestätigt“, sagte Vorstandschef Stefan Kratochwill. Zwar seien von Rasperia angestrengte Anfechtungsverfahren gegen Beschlüsse der Hauptversammlung noch anhängig. Die maßgebliche Frage zum Teilnahmeverbot sei mit dem Urteil aber nunmehr entschieden, hieß es weiter. Strabag hat auch Dividendenzahlungen eingefroren und den Anteil von Rasperia auf unter 25 Prozent gedrückt.